Betreff
Bebauungsplan Nr. 16 "Stadtzentrum"; hier: Beschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens zum Erhalt und zur Sicherung des gewerblichen Wohnraumes in den Erdgeschossbereichen
Vorlage
BV/FB4/060/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Zum Erhalt von gewerblichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss von Gebäuden im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Nr. 16 „Stadtzentrum“ -Kerngebiet- ist die bisher entgegen der gesetzlichen Bestimmung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes  für Kerngebiete enthaltene Ausnahmeregelung in einem 7. vereinfachten Änderungsverfahren ersatzlos zu streichen.  Die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind durchzuführen.

 


Sachverhalt:

Für den Stadtkern wurde seinerzeit ein Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Kerngebietes erlassen. Bei einer derartigen Ausweisung ist die Schaffung von Wohnraum im Erdgeschoss nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.

 

Lediglich im Wege der Aufnahme einer Ausnahmeregelung ist dies zulässig. Eine derartige Ausnahmeregelung hat man seinerzeit in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.

 

Um zu verhindern, dass im historischen Stadtkern immer mehr Erdgeschossflächen in Wohnraum umgewandelt werden und damit anstehende Planungsabsichten für die Innenstadt unterlaufen werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt die Herausnahme der Ausnahmeregelung zwingend, damit die Stadt über das Instrument der Veränderungssperre eine rechtliche Handhabe herbeiführt, um bis zum Abschluss der Stadtkernplanung (nach dem Rückbau der B 221) städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern.        

 

Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Stadtzentrum“ ab.

 

Auf den beigefügten geänderten textlichen Inhalt der Festsetzung des Bebauungsplanes wird verwiesen (Anlage 2).

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto