Beschlussvorschlag:
Zum Erhalt von gewerblichen Räumlichkeiten im Erdgeschoss von Gebäuden im Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes Nr. 16 „Stadtzentrum“ -Kerngebiet- ist die bisher entgegen der gesetzlichen Bestimmung in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes für Kerngebiete enthaltene Ausnahmeregelung in einem 7. vereinfachten Änderungsverfahren ersatzlos zu streichen. Die erforderlichen Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches sind durchzuführen.
Sachverhalt:
Für den Stadtkern wurde seinerzeit ein Bebauungsplan mit der Ausweisung eines Kerngebietes erlassen. Bei einer derartigen Ausweisung ist die Schaffung von Wohnraum im Erdgeschoss nach den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen.
Lediglich im Wege der Aufnahme einer Ausnahmeregelung ist dies zulässig. Eine derartige Ausnahmeregelung hat man seinerzeit in die textlichen Festsetzungen aufgenommen.
Um zu verhindern, dass im historischen Stadtkern immer mehr Erdgeschossflächen in Wohnraum umgewandelt werden und damit anstehende Planungsabsichten für die Innenstadt unterlaufen werden können, ist zum jetzigen Zeitpunkt die Herausnahme der Ausnahmeregelung zwingend, damit die Stadt über das Instrument der Veränderungssperre eine rechtliche Handhabe herbeiführt, um bis zum Abschluss der Stadtkernplanung (nach dem Rückbau der B 221) städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern.
Der beigefügte Übersichtsplan (Anlage 1) grenzt das Bebauungsplangebiet Nr. 16 „Stadtzentrum“ ab.
Auf den beigefügten geänderten textlichen Inhalt der Festsetzung des Bebauungsplanes wird verwiesen (Anlage 2).
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |