Betreff
Bestimmung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift
Vorlage
MV/STK/028/2014
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift erfolgt gemäß § 29 Abs. 10 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Danach wird die Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden, von seinem Stellvertreter und dem Schriftführer unterzeichnet. Im Verhinderungsfalle des Stellvertreters unterzeichnet ein Ausschussmitglied seiner Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.