Betreff
Bebauungsplan Nr. 78 "Heckenstraße" und 50. Änderung des Flächennutzungsplanes;
hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung
Vorlage
FB4/057/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

A:        Zu den vorgebrachten Anregungen

 

1.                  Geologischer Dienst NRW

 

Anregung:

Der Geologische Dienst empfiehlt Informationen zu folgenden Themen in die Planung aufzunehmen:

-          Erdbebenzone

-          Versickerungsfähigkeit

-          Hydrologische Situation

-          Baugrundbeschaffenheit

-          Bewertung der Schutzgüter Boden und Wasser

 

            Beschluss:

            Die Informationen werden in den Bebauungsplan bzw. Umweltbericht aufge-  nommen. Es wird des Weiteren ein geohydrologisches Gutachten erstellt.

 

2.                  Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

 

Anregung:

Das Bebauungsplangebiet ist vor Baubeginn (Beginn der Erschließung) geophysikalisch zu untersuchen, da das Gebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt.

 

Beschluss:

Der Anregung wird stattgegeben.

Das Plangebiet wird vor Beginn der Erschließungsarbeiten in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst geophysikalisch untersucht.

 

3.                  Kreis Heinsberg

 

Anregung:

Im Bebauungsplan sollten Aussagen zur geplanten Beseitigung des Niederschlagwassers und zum Grundwasserabstand getroffen werden.

 

Beschluss:

Den Anregungen wird stattgegeben. Es wird ein hydrogeologisches Gutachten zur Errichtung der Angaben erstellt, die dann in den Bebauungsplan aufgenommen werden.

 

 

4.                  Grundstückseigentümer im Plangebiet

 

Anregung:

Das Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67, bildet eine wirtschaft-liche Einheit zusammen mit anderen Parzellen im Plangebiet , der Bebauungs-

plan sollte deshalb erweitert werden.

 

 

            Beschluss:

            Der Anregung wird in folgender Form stattgegeben:

 

            Im noch zu erstellenden Umweltbericht mit landschaftspflegerischen     Begleitplan wird die Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Effeld, Flur 5,       Flurstück 67 untersucht, insbesondere ob eine Festsetzung als öffentliche      Grünfläche / Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, in Betracht          kommt.

            Im landschaftspflegerischen Begleitplan ist die künftige Bepflanzung zu unter-

            suchen, denkbar wäre die Anlegung einer Streuobstwiese.

            Gleichzeitig könnte die Fläche als Sammelausgleichsfläche für das durch das

            Plangebiet entstehende ökologische Defizit verwendet werden.

 

 

B:        Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 78 „Heckenstraße“ und der 50.    Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Beteiligung der Behörden

            gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.


Sachverhalt:

 

Am 27.05.2009 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der verlängerten Heckenstraße in Effeld und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Mit den Vorentwürfen wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

In dieser Zeit sind folgende Anregungen vorgebracht worden (siehe Anlage 1):

 

1.                  Geologischer Dienst NRW

-Schreiben vom 31.03.2010-

 

2.                  Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst

-Schreiben vom 29.04.2010-

 

3.                  Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen

-Schreiben vom 28.04.2010-

 

4.                  Grundstückseigentümer im Plangebiet

-Schreiben vom 17.05.2010-

 

Ein Übersichtsplan des Bebauungsplangebietes sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto