hier: Ergebnis der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung
Beschlussvorschlag:
A: Zu den vorgebrachten Anregungen
1. Geologischer Dienst NRW
Anregung:
Der Geologische Dienst empfiehlt Informationen zu folgenden Themen in die Planung aufzunehmen:
- Erdbebenzone
- Versickerungsfähigkeit
- Hydrologische Situation
- Baugrundbeschaffenheit
- Bewertung der Schutzgüter Boden und Wasser
Beschluss:
Die Informationen werden in den Bebauungsplan bzw. Umweltbericht aufge- nommen. Es wird des Weiteren ein geohydrologisches Gutachten erstellt.
2. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
Anregung:
Das Bebauungsplangebiet ist vor Baubeginn (Beginn der Erschließung) geophysikalisch zu untersuchen, da das Gebiet in einem ehemaligen Kampfgebiet liegt.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben.
Das Plangebiet wird vor Beginn der Erschließungsarbeiten in Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst geophysikalisch untersucht.
3. Kreis Heinsberg
Anregung:
Im Bebauungsplan sollten Aussagen zur geplanten Beseitigung des Niederschlagwassers und zum Grundwasserabstand getroffen werden.
Beschluss:
Den Anregungen wird stattgegeben. Es wird ein hydrogeologisches Gutachten zur Errichtung der Angaben erstellt, die dann in den Bebauungsplan aufgenommen werden.
4. Grundstückseigentümer im Plangebiet
Anregung:
Das Grundstück Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67, bildet eine wirtschaft-liche Einheit zusammen mit anderen Parzellen im Plangebiet , der Bebauungs-
plan sollte deshalb erweitert werden.
Beschluss:
Der Anregung wird in folgender Form stattgegeben:
Im noch zu erstellenden Umweltbericht mit landschaftspflegerischen Begleitplan wird die Einbeziehung des Grundstückes Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 67 untersucht, insbesondere ob eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche / Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, in Betracht kommt.
Im landschaftspflegerischen Begleitplan ist die künftige Bepflanzung zu unter-
suchen, denkbar wäre die Anlegung einer Streuobstwiese.
Gleichzeitig könnte die Fläche als Sammelausgleichsfläche für das durch das
Plangebiet entstehende ökologische Defizit verwendet werden.
B: Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
78 „Heckenstraße“ und der 50. Änderung
des Flächennutzungsplanes wird die Beteiligung der Behörden
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Sachverhalt:
Am 27.05.2009 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der verlängerten Heckenstraße in Effeld und die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.
Mit den Vorentwürfen wurden die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
In dieser Zeit sind folgende Anregungen vorgebracht worden (siehe Anlage 1):
1. Geologischer Dienst NRW
-Schreiben vom 31.03.2010-
2. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst
-Schreiben vom 29.04.2010-
3. Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen
-Schreiben vom 28.04.2010-
4. Grundstückseigentümer im Plangebiet
-Schreiben vom 17.05.2010-
Ein Übersichtsplan des Bebauungsplangebietes sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |