Betreff
Bestimmung eines Stadtverordneten zur Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift des Haupt- und Finanzausschusses
Vorlage
MV/FB2/024/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Die Mitunterzeichnung der Sitzungsniederschrift erfolgt gemäß § 29 Abs. 10 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.

 

Danach wird die Niederschrift vom Ausschussvorsitzenden, von seinem Stellvertreter und dem Schriftführer unterzeichnet. Im Verhinderungsfalle des Stellvertreters unterzeichnet ein Ausschussmitglied seiner Fraktion in alphabetischer Reihenfolge.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto