Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2015 und Erlass der 8. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/055/2014
Aktenzeichen
70 20 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfs­berechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 8. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft zu setzen.

 


Sachverhalt:

 

Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2013 endet im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 15.305,92 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf insgesamt 65.645,73 €. Dieser Sonderposten wird nun zeitnah aufgelöst. Für das Jahr 2015 werden 33.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen. Bei nahezu gleichbleibenden Aufwendungen können dadurch die Abfallgebühren wiederum gesenkt werden:

 

Die Jahresgebühr 2015 beträgt

 

bei wöchentlicher Entsorgung

(bisher)

Differenz

in %

für ein 35 l-Gefäß

148,00 €

(152,00 €)

./. 4,00 €

2,63

für ein 50 l-Gefäß

198,00 €

(204,00 €)

./. 6,00 €

2,94

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

 

 

 

für ein 35 l-Gefäß

74,00 €

(76,00 €)

./. 2,00 €

2,63

für ein 50 l-Gefäß

99,00 €

(102,00 €)

./. 3,00 €

2,94

für ein 1.100 l-Gefäß

2.178,00 €

(2.238,00 €)

./. 60,00 €

2,68