Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 8. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Gebührenabrechnung ‚Abfallwirtschaft‘ 2013 endet im Ergebnis mit einer Zuführung an die Gebührenausgleichsrücklage in Höhe von 15.305,92 €. Der Bestand des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abfall steigt damit auf insgesamt 65.645,73 €. Dieser Sonderposten wird nun zeitnah aufgelöst. Für das Jahr 2015 werden 33.000,00 € als Entnahme aus dem Sonderposten vorgesehen. Bei nahezu gleichbleibenden Aufwendungen können dadurch die Abfallgebühren wiederum gesenkt werden:
Die Jahresgebühr 2015 beträgt
bei
wöchentlicher Entsorgung |
(bisher) |
Differenz |
in % |
|
für ein 35
l-Gefäß |
148,00 € |
(152,00 €) |
./. 4,00 € |
2,63 |
für ein 50
l-Gefäß |
198,00 € |
(204,00 €) |
./. 6,00 € |
2,94 |
bei
zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
|
|
|
für ein 35
l-Gefäß |
74,00 € |
(76,00 €) |
./. 2,00 € |
2,63 |
für ein 50
l-Gefäß |
99,00 € |
(102,00 €) |
./. 3,00 € |
2,94 |
für ein 1.100
l-Gefäß |
2.178,00 € |
(2.238,00 €) |
./. 60,00 € |
2,68 |