Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Wassenberg über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung -
Vorlage
BV/SBW/053/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Entwurf der neuen Entwässerungssatzung der Stadt Wassenberg wird zugestimmt.

Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Entwässerungssatzung der Stadt Wassenberg wird erlassen.

Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 in der zurzeit gültigen Fassung außer Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Durch zahlreiche Änderungen der Rechtsvorschriften, insbesondere durch die umfangreiche Änderung des Landeswassergesetzes im März 2013 sowie die im Oktober 2013 beschlossene Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw), aber auch aufgrund technischer Entwicklungen, ist die aktuelle Textfassung formal durch eine Neufassung der Entwässerungs-satzung zu ersetzen.

Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf der neuen Entwässerungssatzung orientiert sich an der neuesten Mustersatzung, die durch die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) erarbeitet wurde und mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW abgestimmt wurde.

Als Anlage 2 liegt die bisher gültige Fassung bei, in der die Änderungspassagen in Fettdruck dargestellt sind.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1: Entwurf der neuen Entwässerungssatzung

Anlage 2: Bisher gültige Entwässerungssatzung