Beschlussvorschlag:
Dem Entwurf der neuen Entwässerungssatzung der
Stadt Wassenberg wird zugestimmt.
Die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der
Entwässerungssatzung der Stadt Wassenberg wird erlassen.
Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung der
Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 in der zurzeit gültigen Fassung außer Kraft.
Sachverhalt:
Durch zahlreiche
Änderungen der Rechtsvorschriften, insbesondere durch die umfangreiche Änderung
des Landeswassergesetzes im März 2013 sowie die im Oktober 2013 beschlossene
Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw), aber auch aufgrund
technischer Entwicklungen, ist die aktuelle Textfassung formal durch eine
Neufassung der Entwässerungs-satzung zu ersetzen.
Der als Anlage 1
beigefügte Entwurf der neuen Entwässerungssatzung orientiert sich an der neuesten
Mustersatzung, die durch die Geschäftsstelle des Städte- und Gemeindebundes
Nordrhein-Westfalen (StGB NRW) erarbeitet wurde und mit dem Ministerium für
Inneres und Kommunales des Landes NRW und dem Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der
KommunalAgentur NRW abgestimmt wurde.
Als Anlage 2 liegt
die bisher gültige Fassung bei, in der die Änderungspassagen in Fettdruck
dargestellt sind.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der neuen Entwässerungssatzung
Anlage 2: Bisher gültige Entwässerungssatzung