Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 wird zur Kenntnis genommen; die beiliegende 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren, Kanalanschlussbeiträgen und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse in der Stadt Wassenberg vom 14.12.2007 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Bereits im Zusammenhang mit der Beratung der Haushalte 2008 und 2009
wurde durch die Verwaltung darauf hingewiesen, dass ab 2010 aus
unterschiedlichen Gründen die Abwassergebühren unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben erhöht werden müssen.
Ursächlich für die zum 01.01.2010 anstehende Erhöhung der
Abwassergebühren (Schmutzwasser von 2,72 Euro/cbm auf 2,99 Euro/cbm und
Niederschlagswassergebühr von 1,50 Euro/qm auf 1,78 Euro/qm bebauter und/oder
befestigter Fläche) sind:
· Die
Gebührenausgleichsrücklage von rd. 0,5 Mio. Euro ist aufgezehrt.
· Die Jahresabschlüsse
2008 und 2009 werden mit Fehlbeträgen (diese sind nach § 6 (2) Satz 3 KAG NRW
innerhalb von 3 Jahren auszugleichen) abschließen.
· Aufgrund der extrem
verschlechterten Haushaltssituation muss die in den beiden letzten Jahren auf 4
% reduzierte, kalkulatorische Verzinsung mindestens wieder auf den früheren
Zinssatz von 6,25 v. H. angehoben werden.
Die übrigen
Aufwandspositionen konnten mindestens auf Vorjahreswerte begrenzt werden.
Die Tatsache, dass es
sich im Bereich der „Abwasserbeseitigung“ um eine kostenrechnende Einrichtung
handelt, erfordert trotzdem Maßnahmen, die dazu beitragen, Fehlentwicklungen zu
vermeiden bzw. zu beseitigen.
Immer deutlicher
erkennbar ist, dass die durch Selbsteinschätzung der Grundstückseigentümer
erhaltenen Angaben zu den befestigten Flächen nicht vollständig waren bzw. sind
und spätere Flächenzugänge faktisch überhaupt nicht mitgeteilt werden.
Die Verwaltung schlägt
analog zu der Verfahrensweise in anderen NRW-Kommunen deshalb vor, das Stadtgebiet
entsprechend durch ein erfahrenes und mit der Materie vertrautes Ing.-Büro
befliegen, Ortho-Bilder erstellen und eine fotogrammetrische Auswertung
vornehmen zu lassen. Gleichzeitig soll die Nachbereitung der Unterlagen sowie
die Vielzahl der anschließend auftretenden und im jeweiligen Einzelfall tlw.
vor Ort zu überprüfenden Angaben über das Ing.-Büro abgewickelt werden. Eine
derartige Maßnahme wird einen Bearbeitungszeitraum von rd. 18 Monaten in
Anspruch nehmen und einen Finanzbedarf von geschätzt rd. 60.000,00 Euro
erfordern.
Darüber hinaus ist auf
der Grundlage der neuen Daten das Berechnungsverfahren zur Ermittlung der
Gebührensätze später zu aktualisieren.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Anlagenverzeichnis:
Gebührenkalkulation
Änderungssatzung