Betreff
Verpflichtung und Einführung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Vorlage
MV/FB2/015/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden auch die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass die Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

„Ich verpflichte mich,

dass ich meine Aufgaben als stv. Bürgermeister/in

nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,

das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und

meine Pflichten zum Wohl der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“

 

Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto