Betreff
Verpflichtung und Einführung der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters
Vorlage
MV/FB2/015/2014
Art
Mitteilungsvorlage
Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden auch die Stellvertreter des Bürgermeisters vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass die Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich
verpflichte mich,
dass ich meine
Aufgaben als stv. Bürgermeister/in
nach bestem
Wissen und Können wahrnehmen,
das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und
meine Pflichten zum Wohl der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Die Verpflichtung wird durch Handschlag bekräftigt.