Betreff
Vereidigung und Amtseinführung des Bürgermeisters durch den Altersvorsitzenden
Vorlage
MV/FB2/012/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß § 65 Abs. 3 GO NRW wird der Bürgermeister vom Altersvorsitzenden in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt.

 

Gemäß § 61 LBG hat der Beamte den folgenden Diensteid zu leisten:

 

„Ich schwöre,

dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

So wahr mir Gott helfe.“

 

Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Auch der Austausch der Wörter „Ich schwöre“ durch „Ich gelobe“ oder eine andere Eidesformel ist zulässig.

 

Die Vereidigung hat nur formelle Bedeutung. Die Rechtsgültigkeit von Amtshandlungen hängt nicht davon ab, dass der Bürgermeister bereits den Eid geleistet hat.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto