Sachverhalt:
Gemäß § 10 der Hauptsatzung i.V.m § 3 der Zuständigkeitsordnung
hat der Rat nachstehend aufgeführte Ausschüsse gebildet und besetzt:
1. Haupt- und Finanzausschuss 19 Stadtverordnete
2. Rechnungsprüfungsausschuss 15 Stadtverordnete
3. Wahlprüfungsausschuss 15
Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
4. Personalausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
5. Bauausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
6. Wirtschaftsförderungs- und 15 Mitglieder
Grundstücksausschuss
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
7. Planungs- und Umweltausschuss 19 Mitglieder
10
Stadtverordnete
9 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied
8. Kultur- und Sportausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
4 beratende Mitglieder
(Heimatverein
Wassenberg, Heimating Myhl, Stadtsportverband,
örtl. Sachverständiger aus dem Bereich der
Denkmalpflege)
9. Schulausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
beratend
je 1 Vertreter der Kath. und Ev. Kirche
10. Sozial- und Jugendausschuss 15 Mitglieder
8 Stadtverordnete
7 sachkundige Bürger
1 beratendes Mitglied (§ 58 Abs. 1 GO NRW)
3 beratende Mitglieder
(Städt.
Jugendfreizeiteinrichtung sowie
je
1 Vertreter der Kath. u. Ev. Kirche)
Die Festlegung der zu bildenden Ausschüsse
erfolgt durch Ratsbeschluss mit einfacher Mehrheit. Dabei hat der Bürgermeister
Stimmrecht.
Nach der Entscheidung, welche Ausschüsse gebildet
werden sollen, ist gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 GO NRW mit der Mehrheit der Stimmen
der Ratsmitglieder die Zusammensetzung der Ausschüsse und ihre Befugnisse zu
regeln. Mit Blick auf die Entscheidungsfähigkeit der Ausschüsse sollte eine
ungerade Zahl bei der Anzahl der Ausschussmitglieder Berücksichtigung finden.
Diese Beschlüsse über die Zusammensetzung und die Befugnisse der Ausschüsse
treffen alleine die Ratsmitglieder.
Der Bürgermeister hat hier kein Stimmrecht.
Anmerkung:
a)
Der
Wahlausschuss wird nach dem KWahlG erst vor der Komm.-Wahl gebildet.
b) In Abstimmung mit dem Vorsitzenden der
Umlegungsausschüsse wird die Bildung und Neubesetzung der v.g. Gremien in der
nächsten Ratssitzung erfolgen.