Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Kath. Grundschule Orsbeck erhält die Schule den Eigennamen „Martinus-Schule Orsbeck“.
Sachverhalt:
Die Namensgebung einer Schule fällt in den Zuständigkeitsbereich des Schulträgers. Ein formales Verfahren zur Namensgebung ist in NRW nicht vorgeschrieben, so dass lediglich § 6 Abs. 6 des Schulgesetzes NRW als allgemeine Vorschrift zu beachten ist. Hiernach muss jede Schule eine Bezeichnung führen, die den Schulträger, die Schulform und bei Grundschulen auch die Schulart angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden.
Die Schulkonferenz der Kath. Grundschule Orsbeck hat den Namen „Martinus-Schule Orsbeck“ in der Sitzung am 25.02.2014 einstimmig beschlossen. Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Vorschlag der Schule zu folgen und der Kath. Grundschule Orsbeck den Eigennamen „Martinus-Schule Orsbeck“ zu geben. Die offizielle Bezeichnung der Schule lautet dann „Martinus-Schule Orsbeck, Kath. Grundschule Stadt Wassenberg“.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Kath. Grundschule Orsbeck vom 27.02.2014