Sachverhalt:
Als Teil des Internen Kontrollsystems (IKS) wurde im Jahr 2012 mit dem Aufbau eines Berichtswesens begonnen, dass den Entscheidungsträgern (Rat und Verwaltungsführung) notwendige und unterstützende Informationen für operative und strategische Entscheidungen liefern soll.
Nunmehr wird der vierte und letzte Bericht für das Haushaltsjahr 2013 zum Stichtag 31.12.2013 vorgelegt.
Dieser Bericht dient gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gleichzeitig als vorläufiger Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013.
Zeitgleich mit der Erstellung dieses Berichtes ist der vorläufige
Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten
Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung vorgelegt worden.
Dieser
Bericht erfolgt grundsätzlich im Umfang der üblichen Quartalsberichte und
erläutert im Wesentlichen das vorläufige Ergebnis des Jahres 2013.
Zusätzlich sind im Rahmen des vorläufigen Jahresabschlusses eine vorläufige Finanzrechnung und eine vorläufige Schlussbilanz beigefügt, die ebenfalls kurz erläutert werden. Eine detaillierte Bilanzanalyse wird jedoch erst mit dem Anhang und Lagebericht im endgültigen Jahresabschluss erfolgen.
Im Quartalsbericht werden analog zum Lagegericht des endgültigen Jahresabschlusses wesentliche Abweichungen des voraussichtlichen Jahresergebnisses von der Haushaltsplanung und von den Berichten der vorigen Quartale im Einzelnen herausgestellt und erläutert.
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes kann davon ausgegangen
werden, dass das lfd. Buchungsgeschäft für das Jahr 2013 im Wesentlichen
abgeschlossen ist. Weitere Änderungen sind ggf. durch einzelne noch ausstehende
Abrechnungen möglich.
Ebenfalls sind alle Jahresabschlussarbeiten vorläufig abgeschlossen.
Es ist weiter davon auszugehen, dass im Rahmen der örtlichen Prüfung des
Jahresabschlusses durch den Wirtschaftprüfer die Notwendigkeit einzelner
Änderungen festgestellt wird.
Die Haushaltsplanung des Jahres 2013 schließt mit einem geplanten
Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 1,895 Mio. €. Gemäß dem vorläufigen Anschluss
des Jahres 2013 erfolgt eine Ergebnisverbesserung um rd. 1,183 Mio. € und eine
Reduzierung des Jahresfehlbetrages auf
rd. 0,712 Mio. €.
Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserungen im Vergleich
zur Haushaltsplanung und im Vergleich zur Prognose des vorigen Quartals werden
im Bericht ausführlich erläutert.
Weiter wird zu den einzelnen Positionen erläutert, ob noch Änderungen
durch ausstehende Abrechnungen oder Jahresabschlussarbeiten zu erwarten sind,
oder ob das Ergebnis dem endgültigen Jahresabschluss gleichzusetzen ist.
Die Ergebnisverbesserungen sind jedoch wie in den Vorjahren im
Wesentlichen auf erhöhte Erträge zurückzuführen. Die größten
Ertragsverbesserungen wurden bei der Auflösung und Herabsetzung von
Rückstellungen, dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens und den Erträge
aus der Schul- und Bildungspauschale des Landes erzielt.
Auf der Aufwandseite hingegen werden Einsparungen bei Personal- und
Transferaufwendungen durch erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
wieder aufgezehrt.
Insgesamt
bleibt festzuhalten, dass die Ergebnisverbesserung des Jahres 2013 im
Wesentlichen aus Einmaleffekten im Rahmen des Jahresabschlusses (Auflösung von
Rückstellungen, erhöhte Zuordnung der Schul- und Bildungspauschale zum
konsumtiven Bereich) resultiert. Ohne diese Einmaleffekte wäre durch die lfd.
Haushaltswirtschaft nur eine Ergebnisverbesserung im Rahmen der Prognose des
dritten Quartals 2013 erreicht worden.
Der Quartalsbericht zum 31.12.2013 sowie die vorläufige Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2013 sind als Anlage beigefügt.