Betreff
Quartalsbericht zum 31.12.2013 im Rahmen des Finanzcontrollings und vorläufiger Jahresabschluss der Stadt Wassenberg für das Haushaltsjahr 2013
Vorlage
MV/FB5/004/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Als Teil des Internen Kontrollsystems (IKS) wurde im Jahr 2012 mit dem Aufbau eines Berichtswesens begonnen, dass den Entscheidungsträgern (Rat und Verwaltungsführung) notwendige und unterstützende Informationen für operative und strategische Entscheidungen liefern soll.

 

Nunmehr wird der vierte und letzte Bericht für das Haushaltsjahr 2013 zum Stichtag 31.12.2013 vorgelegt.

Dieser Bericht dient gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW gleichzeitig als vorläufiger Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013.

 

Zeitgleich mit der Erstellung dieses Berichtes ist der vorläufige Jahresabschluss dem vom Rechnungsprüfungsausschuss beauftragten Wirtschaftsprüfer zur örtlichen Prüfung vorgelegt worden.

 

 

Dieser Bericht erfolgt grundsätzlich im Umfang der üblichen Quartalsberichte und erläutert im Wesentlichen das vorläufige Ergebnis des Jahres 2013.

Zusätzlich sind im Rahmen des vorläufigen Jahresabschlusses eine vorläufige Finanzrechnung und eine vorläufige Schlussbilanz beigefügt, die ebenfalls kurz erläutert werden. Eine detaillierte Bilanzanalyse wird jedoch erst mit dem Anhang und Lagebericht im endgültigen Jahresabschluss erfolgen.

 

Im Quartalsbericht werden analog zum Lagegericht des endgültigen Jahresabschlusses wesentliche Abweichungen des voraussichtlichen Jahresergebnisses von der Haushaltsplanung und von den Berichten der vorigen Quartale im Einzelnen herausgestellt und erläutert.

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichtes kann davon ausgegangen werden, dass das lfd. Buchungsgeschäft für das Jahr 2013 im Wesentlichen abgeschlossen ist. Weitere Änderungen sind ggf. durch einzelne noch ausstehende Abrechnungen möglich.

Ebenfalls sind alle Jahresabschlussarbeiten vorläufig abgeschlossen.

Es ist weiter davon auszugehen, dass im Rahmen der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses durch den Wirtschaftprüfer die Notwendigkeit einzelner Änderungen festgestellt wird.

 

 

Die Haushaltsplanung des Jahres 2013 schließt mit einem geplanten Jahresfehlbetrag in Höhe von rd. 1,895 Mio. €. Gemäß dem vorläufigen Anschluss des Jahres 2013 erfolgt eine Ergebnisverbesserung um rd. 1,183 Mio. € und eine Reduzierung des Jahresfehlbetrages auf   rd. 0,712 Mio. €.

 

Die wesentlichen Gründe für diese Ergebnisverbesserungen im Vergleich zur Haushaltsplanung und im Vergleich zur Prognose des vorigen Quartals werden im Bericht ausführlich erläutert.

Weiter wird zu den einzelnen Positionen erläutert, ob noch Änderungen durch ausstehende Abrechnungen oder Jahresabschlussarbeiten zu erwarten sind, oder ob das Ergebnis dem endgültigen Jahresabschluss gleichzusetzen ist.

 

Die Ergebnisverbesserungen sind jedoch wie in den Vorjahren im Wesentlichen auf erhöhte Erträge zurückzuführen. Die größten Ertragsverbesserungen wurden bei der Auflösung und Herabsetzung von Rückstellungen, dem Verkauf von Grundstücken des Umlaufvermögens und den Erträge aus der Schul- und Bildungspauschale des Landes erzielt.

 

Auf der Aufwandseite hingegen werden Einsparungen bei Personal- und Transferaufwendungen durch erhöhte Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wieder aufgezehrt.

 

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Ergebnisverbesserung des Jahres 2013 im Wesentlichen aus Einmaleffekten im Rahmen des Jahresabschlusses (Auflösung von Rückstellungen, erhöhte Zuordnung der Schul- und Bildungspauschale zum konsumtiven Bereich) resultiert. Ohne diese Einmaleffekte wäre durch die lfd. Haushaltswirtschaft nur eine Ergebnisverbesserung im Rahmen der Prognose des dritten Quartals 2013 erreicht worden.

 

 

Der Quartalsbericht zum 31.12.2013 sowie die vorläufige Ergebnisrechnung, Finanzrechnung und Schlussbilanz für das Haushaltsjahr 2013 sind als Anlage beigefügt.