Beschlussvorschlag:
Die als Anlage 1
beigefügte Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die
Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1
e Satz 1 LWG NRW wird erlassen.
Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Wassenberg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 17.12.2010 außer Kraft.
Sachverhalt:
Nach Inkrafttreten
der SüwVO Abw NRW am 09.11.2013 hat die Geschäftsstelle des StGB NRW nunmehr in
Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und
mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW Mustersatzungen
abgestimmt.
Der Text der neuen
Satzung ist als Anlage 1 beigefügt und orientiert sich im Wesentlichen an die
v.g. neueste Mustersatzung.
Finanzielle Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Satzungstext