Betreff
Erlass der Neufassung einer Satzung zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW
Vorlage
BV/FB4/009/2014
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW wird erlassen.

Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Wassenberg zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen vom 17.12.2010 außer Kraft.


Sachverhalt:

 

Nach Inkrafttreten der SüwVO Abw NRW am 09.11.2013 hat die Geschäftsstelle des StGB NRW nunmehr in Abstimmung mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes NRW und mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW sowie der KommunalAgentur NRW Mustersatzungen abgestimmt.

 

Der Text der neuen Satzung ist als Anlage 1 beigefügt und orientiert sich im Wesentlichen an die v.g. neueste Mustersatzung.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Satzungstext