Betreff
Erweiterung des Regenüberlaufbeckens "Alt Holland";
hier: Vorstellung der durch den Wasserverband Eifel-Rur beauftragten Planung
Vorlage
MV/FB4/001/2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Das RÜB „Alt Holland“ ist als erdüberdecktes Betonbecken in einer Böschung zum Wassenberger Stadtwald und den dort vorhandenen Weihern angeordnet. Durch einen ausgeprägten Baumbewuchs ist das

Sonderbauwerk, bis auf ein kleines vorhandenes Gebäude zur Aufnahme der Betriebseinrichtungen, nicht in der Örtlichkeit erkennbar.

Das Becken entlastet über eine Überlaufschwelle bei entsprechenden Wasserständen im Becken in eine Rohrleitung und einen anschließenden offenen Graben in den Großen Weiher im Wassenberger Stadtwald und weiter in das Judenbruch. In diesem Bruchgebiet sind mehrere miteinander kommunizierende Weiher vorhanden. Der Zulauf zu den einzelnen Wasserflächen erfolgt diffus mit Zuleitungen von Hangwasser.

Das gesamte Gebiet ist als Quellgebiet anzusehen und somit von Einleitungen aus Kanalisationsnetzen freizuhalten.

Zusätzlich liegt das bestehende RÜB „Alt Holland“ und das gesamte angrenzende Gebiet südlich davon im Landschaftsschutzgebiet LSG-4802-019. Teilweise sind auch Flächen des Biotops BK-4802-035 im Planungsgebiet betroffen. Parallel zum Fußweg am großen Weiher ist eine schützenswerte Baumallee (AL-HS-0017) mit altem Baumbestand ausgewiesen. Somit besteht eine hohe Wertigkeit der Flächen und ein sehr hoher Schutzanspruch bei allen anstehenden Maßnahmen.

Im Rahmen der Verlängerung der Einleiterlaubnis für das RÜB Alt Holland wurde von der Bezirksregierung Köln der Nachweis der Gewässerverträglichkeit der Einleitung aus dem RÜB Alt Holland gefordert.

Das Ing.-Büro „Hydro-Ingenieure Planungsgesellschaft für Siedlungswasserwirtschaft mbH Düsseldorf“ ist durch den Wasserverband Eifel-Rur beauftragt worden, eine entsprechende Planung zu erstellen.

Vertreter dieses Büros werden die Planung in der Bauausschusssitzung vorstellen und zur Beantwortung von Verständnisfragen zur Verfügung stehen.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis:

Übersichtsplan