a) Mitgliederversammlung des NRW Städte- und Gemeindebundes
b) Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Heinsberg mbH
c) Gesellschafterversammlung der Interkommunalen Entwicklungsgesellschaft
Hückelhoven - Wassenberg mbH (IEG)
d) Ersatzbenennung eines Delegierten für die Verbandsversammlung des
Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)
e) Entsendung eines Mitgliedes für den Regionalen Beirat des Kreises Heinsberg für den Aachener Verkehrsverbund (AVV)
f) Vertreter für die Räte der Tageseinrichtungen für Kinder
- Kindergarten Steinkirchen
- AWO-Kindergarten
- Johanniter-Kindergarten Regenbogen (Kuratorium)
g) Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes in Heinsberg
h) Beirat der EWV-Energie- und Wasserversorgung GmbH
i) Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH (ESW)
j) Aufsichtsrat und G
Die
Gemeinden sind vielfach an juristischen Personen oder Personenvereinigungen
unmittelbar oder mittelbar beteiligt. Aufgrund dessen besteht auf Grundlage
der Regelungswerke dieser juristischen Personen oder Personenvereinigungen
(Satzungen, Gesellschaftsvertrag pp.) das Recht, Vertreter in deren Organe
(Beiräte, Ausschüsse, Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsrat etc.) zu
entsenden. Da
die Vertreter vom Rat gemäß § 113 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 2 bzw. Abs. 4 GO
NW zu bestellen, zu entsenden oder vorzuschlagen sind, bedarf es
entsprechender Entscheidungen des Rates. Der Bürgermeister ist dabei stimmberechtigt. Grundsätzlich
kann der Rat nach eigenem Ermessen entscheiden, wen er als Vertreter
bestellen will. Insbesondere braucht er grundsätzlich nicht zwingend
Mitglieder der Vertretung oder Gemeindebedienstete zu bestellen, sofern nicht
das Gesetz dies ausdrücklich bestimmt (z.B. in § 113 Abs. 2 Satz 2 GO). Der
Rat hat insbesondere die Vorschriften der §§ 113 und 50 Abs. 4 GO zu
beachten. Danach gelten folgende Grundsätze: 1. Sofern
die Gemeinde nur einen Vertreter zu bestellen hat, entscheidet der Rat durch
einfachen Mehrheitsbeschluss (§ 113 Abs. 2 GO). Er entscheidet in der
Vertreterauswahl nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Wahl ist nicht gegeben,
da das Gesetz für diesen Fall keine „Wahl“, sondern eine Bestellung vorsieht
und § 50 Abs. 4 GO nicht greift. 2. Sofern
die Gemeinde zwei oder mehr Vertreter zu benennen hat, muss der Bürgermeister
oder der ihm vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen. Der Rat ist
verpflichtet, den Bürgermeister bzw. den von ihm vorgeschlagenen Bediensteten
zu benennen. Gemäß ausdrückliche Anordnung des § 50 Abs. 4 GO ist in diesem
Fall – anders als im Fall der Bestellung nur eines Vertreters – das
Wahlverfahren nach § 50 Abs. 3 GO für die Vertreter durchzuführen. Dies gilt
allerdings nur, wenn es bei den zu besetzenden Ämtern um nicht
hauptberufliche Funktionen geht. Auch
auf geborene Mitglieder eines Aufsichtsrats oder eines anderen Gremiums
findet § 50 Abs. 4 GO keine Anwendung, so dass hierbei weder eine Bestellung
durch den Rat noch eine Anrechnung auf die nach § 50 Abs. 4 GO zu
bestellenden Vertreter erfolgt. Ist der Bürgermeister insofern als
Verwaltungsspitze geborenes Mitglied eines solchen Gremiums, wird er in
dieser Funktion durch seinen allgemeinen Vertreter nach § 68 GO vertreten.
Ist er aber als vom Rat nach § 50 Abs. 4 GO gewählter Vertreter Mitglied des
Gremiums, so ist auch sein Vertreter nach § 50 Abs. 4 GO zu bestimmen. Gemäß
§ 50 Abs. 3 GO kann der Rat seine Bestellungs- und Vorschlagsrechte durch
einheitlichen Wahlvorschlag oder Verhältniswahl ausüben. Bei
der Bestellung können auch die vorgeschlagenen Stadtverordneten mitwirken, da
für sie gemäß § 31 Abs. 3 Nr. 4 GO ausdrücklich kein Mitwirkungsverbot gilt. a) Mitgliederversammlung
des NRW Städte- und Gemeindebundes
b) Gesellschafterversammlung der
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Heinsberg mbH
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c) Gesellschafterversammlung
der Interkommunalen Entwicklungs- gesellschaft
Hückelhoven-Wassenberg mbH (IEG)
Mitglieder |
Vertreter |
1. Verwaltungsvorschlag:
Willibert Darius |
1.
Verwaltungsvorschlag: Jürgen Oeben |
2. |
2. |
3. |
3. |
d) Ersatzbenennung eines Delegierten für
die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Eifel-Rur (WVER)
Anlage: Schreiben Wasserverband Eifel-Rur, Düren,
vom 24.08.2009
1. Bürgermeister Manfred Winkens
2.
e) Entsendung eines Mitgliedes für den
Regionalen Beirat des Kreises Heinsberg für den Aachener Verkehrsverbund (AVV)
Anlage: Schreiben Kreis Heinsberg vom 14.09.2009
Mitglied |
Vertreter |
|
|
f) Vertreter für die Räte der
Tageseinrichtungen für Kinder
- Kindergarten Steinkirchen
- AWO-Kindergarten
- Johanniter-Kindergarten Regenbogen
(Kuratorium)
Kindergarten Steinkirchen
Mitglieder |
Vertreter |
1. |
1. |
2. |
2. |
3. |
3. |
4. |
4. |
für die Verwaltung: |
Vertreter: |
Heike Görtz |
H.-J.
Seffner |
AWO-Kindergarten
Verwaltungsvorschlag: Vertreter:
Hans-Jürgen
Seffner Norbert Schiefke
Johanniter Kindergarten Regenbogen
(Kuratorium)
1.
2.
3.
4.
5.
6.
g) Verbandsversammlung des Förderschulzweckverbandes
in Heinsberg
Mitglieder Vertreter
1.
Verwaltungsvorschlag: 1.
Verwaltungsvorschlag:
Heike Görtz Manfred Sieg
2. 2.
3. 3.
h) Beirat der EWV – Energie- und
Wasserversorgung GmbH
Mitglied: Bürgermeister Manfred Winkens
i) Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
der Entwicklungs-gesellschaft Stadt Wassenberg GmbH (ESW)
Aufsichtsrat
Mitglieder Vertreter
1. Bürgermeister M. Winkens 1. entf.
2. 2.
–
3. 3.
–
4. 4.
–
5. 5. –
6. 6.
–
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Stadtkämmerer
Darius
j) Aufsichtsrat und
Gesellschafterversammlung der Kreiswerke Heinsberg GmbH
Aufsichtsrat
Anmerkung:
(Es handelt sich um einen gemeinsamen Sitz der Kommunen
Selfkant, Waldfeucht und Wassenberg)
Mitglied Vertreter
Willibert Darius Bürgermeister
Winkens
Gesellschafterversammlung
Mitglied Vertreter
Bürgermeister
Winkens
k) Regionaler Beirat der WestEnergie und
Verkehr GmbH
Mitglied: Bürgermeister Manfred Winkens
l) Entsendung eines Vertreters in die
Schulkonferenz und beratende Teilnehmer
Mitglied: Vertreter:
Bürgermeister
M. Winkens Heike Görtz
beratende
Mirtglieder:
1.
Heike Görtz
2.
3.
m) Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung
der Biogas Wassenberg Verwaltungs GmbH und der Biogas Wassenberg GmbH & Co.
KG
Mitglied: Vertreter:
Bürgermeister
M. Winkens Willibert Darius