Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegenden Gebührenbedarfsberechnungen
zur Straßenreinigung (Anlage 1) und zum Winterdienst (Anlage 2) zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 7. Änderungssatzung (Anlage 3)
zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Auf
die beiliegenden Kalkulationen wird verwiesen.
a)
Straßenreinigung
Die Gebührenkalkulation geht aufgrund des Ergebnisses
2012 und der Entwicklung 2013 zwar von einem etwas geringeren Aufwand aus, aber
dadurch, dass der Sonderposten für den Gebührenausgleich im Jahr 2013
voraussichtlich fast vollständig aufgezehrt wird und nur noch ein verbleibender
Betrag von 2.500,00 € in die Kalkulation eingestellt werden kann, steigt
zwangsläufig die Gebühr und zwar von bisher 0,50 €/m auf 0,77 €/m.
b)
Winterdienst
Der Fehlbetrag im Winterdienst ist bereits im Jahr 2012
mehr als kalkuliert reduziert worden, für das laufende Jahr sind 11.300,00 €
zur Deckung des Defizites in die Gebührenkalkulation eingestellt worden.
Voraussichtlich wird damit nun sogar ein geringer Sonderposten aufgebaut
werden, der umgehend in die Gebührenkalkulation 2014 eingestellt wird. Nachdem
nun in den vergangenen Jahren der in 2010 entstandene erhebliche Fehlbetrag
ausgeglichen wurde, zahlen die Gebührenpflichtigen ab 2014 „nur“ die
kalkulierten Kosten eines „normalen“ Winterdienstes.
Der Gebührensatz sinkt von 1,25 €/m auf nun 0,95 €/m.