Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abfallgebühren 2014 und Erlass der 7. Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB5/051/2013
Aktenzeichen
70 20 00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfs­berechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 7. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2014 in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

Der Kreis Heinsberg hat eine deutliche Senkung der Deponiegebühren festgesetzt, jedoch auch eine Anhebung der Grundgebühr je Einwohner beschlossen. Im Ergebnis werden die Zahlungen an den Kreis um rd. 94.000,00 € gegenüber der Kalkulation 2013 sinken. Dieser reduzierte Betrag wurde in die Gebührenkalkulation eingestellt.

Leicht gesunken sind auch die Aufwendungen für die Abfuhr des Sperrmülls und des Elektronikschrotts, da die Bürger verstärkt die Möglichkeit der Selbstanlieferung am Kleinanlieferplatz in Rothenbach nutzen.

Auch die Entwicklung der Aufwendungen und Erträge im Jahr 2013 wird im Ergebnis zur Bildung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich von rd. 32.000,00 € führen. Dieser Betrag wird bereits unmittelbar 2014 in die Gebührenkalkulation eingestellt.

Negativ auf die Gebührenkalkulation wirkt sich der gesunkene Altpapierpreis aus, die Verkaufserlöse gehen deutlich nach unten, gleichzeitig erhöht sich die Unternehmer­vergütung für die Papiersammlung.

Im Ergebnis können die Abfallgebühren wiederum gesenkt werden:

Die Jahresgebühr 2014 beträgt

bei wöchentlicher Entsorgung

(bisher)

Differenz

in %

für ein 35 l-Gefäß

152,00 €

(166,00 €)

./. 14,00 €

8,43

für ein 50 l-Gefäß

204,00 €

(222,00 €)

./. 18,00 €

8,11

bei zweiwöchentlicher Entsorgung

für ein 35 l-Gefäß

76,00 €

(83,00 €)

./. 7,00 €

8,43

für ein 50 l-Gefäß

102,00 €

(111,00 €)

./. 9,00 €

8,11

für ein 1.100 l-Gefäß

2.354,00 €

(2.437,00 €)

./. 83,00 €

8,17

Die betragliche Reduzierung der Deponiegebühr durch den Kreis in Höhe von rd. 94.000,00 € (deren Anteil an den Gesamtaufwendungen der kostenrechnenden Einrichtung 46,8 % beträgt) wird damit unmittelbar an die Wassenberger Bürger weitergegeben.