Betreff
Bebauungsplan Nr. 77 "Elsumer Weg" und 49. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Einstellung des Verfahrens
Vorlage
BV/FB4/044/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das gemäß Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 16. Februar 2009 beschlossene Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 77 „Elsumer Weg“ sowie im Parallelverfahren zur 49. Änderung des Flächennutzungsplanes wird eingestellt.


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hatte am

16. Februar 2009 beschlossen, zur Überplanung eines zum Teil gewerblich genutzten Bereiches am Elsumer Weg einen Bebauungsplan zur Überplanung aufzustellen und ferner in diesem Bereich die Änderung des Flächennutzungsplanes vorzunehmen.

Auf die beigefügte Abgrenzung des Änderungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 77 „Elsumer Weg“ wird verwiesen.

Die entsprechende Bekanntmachung über die Aufstellung des B-Planes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgte am 25. Februar 2009 im Amtsblatt Nr. 03/2009 der Stadt Wassenberg.

Nachdem der maßgeblich betroffene Grundstückseigentümer keine weitere Initiative zur Fortführung dieses Verfahrens iniziierte, wurden auch seitens der Verwaltung die erforderlichen Verfahrensschritte im Rahmen der Bauleitplanung nicht vorgenommen.

Nach einem entsprechenden Telefonat hat der betroffene Grundstückseigentümer per Mail am 18.06.2013 mitgeteilt, dass er um Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 77 „Elsumer Weg“ in der Ortschaft Birgelen bittet; dies hatte die Verwaltung ohnehin bereits vorbereitet.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto