Betreff
Hochwasserschutz an der Rur; hier: Deichanlage im Bereich der Ortschaft Ophoven
Vorlage
MV/FB4/010/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Im Zusammenhang mit dem Antrag des Ortsvorstehers Dirk Jennissen vom 14.06.2013 berichtet die Verwaltung, dass sie zuletzt im o.g. Verfahren den seinerzeit aktuellen Sachstand in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 16. März 2011 (TOP 6.) ausführlich berichtet hatte.

 

Die damals seitens der Verwaltung realistisch zeitnah eingeschätzte Umsetzung dieser Maßnahme erhielt jedoch nach einem abschließenden Behördentermin am 27.07.2011 einen erheblichen Dämpfer, da die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln, die für die Sanierung der bestehenden Deiche notwendigen Entfernung von Bäumen rigoros ablehnte. Es galt zunächst die in diesem Bereich vorkommenden Fledermausarten zu beobachten und nachfolgend über einen längeren Zeitraum zu kartieren.

 

Obwohl die Verwaltung bereits frühzeitig deutlich machte, in Kenntnis des Deichzustandes, dass ihr jegliches Verständnis für die Vorrangeinräumung des Artenschutzes fehle, hat die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Köln an ihrer Forderung festgehalten und über ein Jahr lang die Fledermauskartierung betrieben. Innerhalb dieses Zeitraumes wurden dann ergänzende Vorplanungen eines Fachbüros mehrfach unter den beteiligten Behörden abgestimmt.

 

Zum derzeit aktuellen Stand wird berichtet, dass aufgrund der Kartierungsergebnisse die Erhaltung eines durchgängigen Baumbestandes durch die.Landschaftsbehörden zwingend erforderlich ist, um durch einen durchgängigen Baumbestand in diesem Bereich den Fledermausbestand dauerhaft zu garantieren.

 

Eine relativ aktuell angepasste Planvariante soll in Kürze mit den betroffenen Grundstückseigentümern erörtert werden. Das Einverständnis der Eigentümer  ist maßgeblich für die Realisierung dieser Maßnahme. Demnach sind zunächst diese Ergebnisse abzuwarten. Sobald konkrete Ergebnisse vorliegen, wird der Planungs- und Umweltausschuss bzw. Stadtrat entsprechend einbezogen werden.

 

Zusätzlich sind in dieser Zeit der Grundstücksgespräche noch Rechtsfragen zur Klärung des Kostenträgers für eine derartige Maßnahme abzustimmen.

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto