Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 18. Juli 2013 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt (Feststellungsbeschluss) und gemäß § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.
Sachverhalt:
Mit dem Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungs-plan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 13. Mai bis 14. Juni 2013 durchgeführt.
Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden nicht vorgebracht.
Ein Übersichtsplan, eine Verkleinerung des Bebauungsplanes und die textlichen Festsetzungen sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|