Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 A "Roermonder Straße" und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungs- bzw. Feststellungsbeschluss
Vorlage
BV/FB4/038/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 18. Juli 2013 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 

Die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes wird festgestellt (Feststellungsbeschluss) und gemäß § 6 BauGB der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 


Sachverhalt:

Mit dem Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungs-plan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 13. Mai bis 14. Juni 2013 durchgeführt.

 

Anregungen und Bedenken im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden nicht vorgebracht.

 

Ein Übersichtsplan, eine Verkleinerung des Bebauungsplanes und die textlichen Festsetzungen sind als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto