Betreff
Funktionsprüfung (DIchtheitsprüfung) bei privaten Abwasserleitungen;
hier: Sachstandsbericht
Vorlage
MV/FB4/007/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Der Landtag NRW hat nach kontroverser Diskussion um die Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wichtige Änderungen des Landeswassergesetzes NRW beschlossen, die noch mit einer Rechtsverordnung konkretisiert werden müssen.

 

Es sind folgende wasserrechtliche Regelungen zur Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen vorgesehen:

 

1. Wasserschutzgebiete

In Wasserschutzgebieten sollen die geltenden erstmaligen Prüffristen bis zum 31.12.2015 für die Erstprüfung von bestehenden Abwasserleitungen, die vor 1965 (häusliche Abwässer) bzw. vor 1990 (industrielle oder gewerbliche Abwässer) errichtet wurden, beibehalten werden. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sollen bis zum 31.12.2020 geprüft werden.

 

2. Prüfungen außerhalb von Wasserschutzgebieten

Außerhalb der Wasserschutzgebiete sollen bis spätestens 31.12.2020 die bestehenden Abwasserleitungen geprüft werden, die industrielle oder gewerbliche Abwässer ableiten, für die in der Abwasserverordnung Anforderungen festgelegt sind.

 

3. Private Abwasserleitungen

Für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen auf bebauten Grundstücken außerhalb von Wasserschutzgebieten gibt es keine landesrechtlichen Fristvorgaben mehr.

Hier sollen die Städte und Gemeinden in eigener Verantwortung bestimmen, wie sie ihre Satzungen zur Dichtheitsprüfung ausgestalten.

Die Städte und Gemeinden sollen somit in ihrer örtlichen Kompetenz die Grundstückseigentümer über die Prüfung unterrichten und beraten, Fristen für die erstmalige Prüfung in einer Satzung festlegen und sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen können.

Hinsichtlich der Umsetzung der Funktionsprüfung bleibt nun abzuwarten, bis das Land seine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet hat. Diese befindet sich derzeit in der Abstimmung.

 

Sobald der Landtag eine Rechtsverordnung erlassen hat, in der die Einzelheiten zur Dichtheitsprüfung bzw. Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen zukünftig neu geregelt werden, wird die Stadt Wassenberg die bisher geltende Satzung, deren Anwendung allerdings ausgesetzt ist, inhaltlich anpassen und dem Stadtrat über den Haupt- und Finanzausschuss vorlegen. Wann genau dies sein wird kann z. Z. noch nicht verlässlich eingeschätzt werden.