Betreff
Anregung des Herrn Hermann Thissen vom 20.04.2013 gem. § 24 GO:
hier: Übernahme aller anstehenden Kosten von Feuerwehrangehörigen für die Verlängerung oder das Wiederaufleben einer LKW-Fahrerlaubnis
Vorlage
BV/FB3/029/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Anregung auf Übernahme aller entstehenden Kosten von Feuerwehrangehörigen für die Verlängerung oder das Wiederaufleben einer LKW-Fahrerlaubnis wird nicht stattgegeben.

 


Sachverhalt:

 

LKW-Führerscheininhaber, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, müssen ab diesem Zeitpunkt alle 2 Jahre ihre gesundheitliche Tauglichkeit zum Führen von schweren Fahrzeugen nachweisen und diese Nachweise dem Straßenverkehrsamt zur Verlängerung dieser Fahrerlaubnis (für weitere 2 Jahre)  vorlegen.

Diese Fahrerlaubnis berechtigt zum Führen von LKW sowohl im privaten (für eigene Zwecke), als auch im arbeitsvertraglichen Bereich sowie auch im ehrenamtlichen Dienst einer Freiwilligen Feuerwehr.

Da die Fahrerlaubnis nicht auf das Führen von LKW innerhalb eines ehrenamtlichen Feuerwehrdienst beschränkt ist und eine allgemeine, auch private Nutzungsmöglichkeit bietet, werden seit jeher die Gebühren und Kosten beim Straßenverkehrsamt für eine Umschreibung oder Verlängerung von den Feuerwehrangehörigen selbst getragen. 

 

Herr  Thissen  hat in eigener Sache bereits im Februar 2013 die Wehrleitung und die Löschgruppen-führung  Birgelen gebeten, die Kosten und Gebühren seines  angestrebten Wiederauflebens seiner Fahrerlaubnis beim Straßenverkehrsamt zu übernehmen, was  aus den vorstehend genannten Gründen jedoch nicht befürwortet wurde.

 

Mit der vorliegenden Anregung dehnt Herr Thissen ein solches  Anliegen nunmehr auf alle Angehörigen der FFW Wassenberg aus, die im Besitz einer LKW-Fahrerlaubnis sind oder sein werden mit der Begründung, „um auch zukünftig die Schlagkraft der FFW aufrecht zu erhalten und zu verbessern, indem die Einsatzfahrzeuge von einer höchst möglichen Anzahl von Feuerwehrangehörigen schnellstmöglich bewegt werden können.“

 

Der hierdurch möglicherweise entstehende Eindruck, die FFW Wassenberg wäre diesbezüglich unterversorgt, ist unzutreffend.

Nach aktuellem Stand und Auskunft der Wehrleitung besitzen von den 150 aktiven Feuerwehr-kameraden der Stadt Wassenberg derzeit 110 Personen einen LKW-Führerschein; davon entfallen lediglich 13 Personen auf die Altersklasse Ü 50, zu denen auch der Antragsteller gehört.

Es liegt somit weder eine Unterversorgung, noch ein Handlungsbedarf vor.

 

Die weitere Anregung des Antragstellers, für die von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen ggfs. hierzu vorhandene Landeszuschüsse auszuschöpfen, kommt nicht zum Zuge, da das Land eine Förderung nur im Rahmen des Katastrophenschutzes bietet, aber nicht für die Freiwillige Feuerwehr.

 

Zur Kompensierung der wegfallenden Altführerscheininhaber  (Ü 50 Fahrerlaubnisinhaber , von denen nicht verlangt oder erwartet werden kann, dass sie alle 2 Jahre den LKW-Führerschein verlängern – oder wie im Falle Thissen wiederaufleben lassen möchten) werden seit Jahren Nachwuchskräfte mit einem Zuschuss der Stadt gefördert, wenn sie bereit sind, einen LKW-Führerschein zu erlangen, der auch im Rahmen des Feuerwehrdienstes eingesetzt werden kann.

Da der erworbene Führerschein wie o.g. auch für private oder sonstige, nicht feuerwehrspezifische Angelegenheiten genutzt werden kann, verpflichten sich anstandslos und unproblematisch die „Neulinge“ für die Dauer von 10 Jahren, diesen Zuschuss anteilig zurückzuzahlen, wenn Sie vor Ablauf des 10-Jahreszeitraumes die Feuerwehr verlassen.

 

Da für die Anregung des Herrn Thissen auf Übernahme aller entstehenden Kosten von Feuerwehrangehörigen für die Verlängerung oder das Wiederaufleben einer LKW-Fahrerlaubnis kein Handlungsbedarf besteht und finanzielle Aufwendungen der Stadt nach sich ziehen würde, die nicht ausschließlich auf öffentliche  Zwecke beschränkt sind , sondern auch die Möglichkeit einer privaten Nutzung  bietet, schlägt die Verwaltung vor, der Anregung nicht stattzugeben.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto