Sachverhalt:
Der Rat nimmt die
Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2012 nach 2013 gem. § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber hat
mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten
geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der
Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch
nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Die Vorschriften orientieren sich an § 19 der kameralen Gem.HVO NRW
(Übertragbarkeit). Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist
das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste, die
das abgelaufene Jahr belasteten, entfallen, da die finanzielle Entwicklung
nicht mehr in den Bezugsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“ dargestellt wird.
Durch die Übertragung
wird lediglich die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden
Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im
Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die
Liquidität des folgenden Jahres belastet.
Aufgrund des
Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer
Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des
Folgejahres vorzulegen.
Als Anlage 1 ist eine
Auflistung der vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen beigefügt. Mit
Inkrafttreten des 1.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 28.09.2012 (NKFWG;
GV.NRW 2012, Seite 432) entfällt die in der Bilanz des Jahresabschlusses gem. §
43 Abs.3 (alt) GemHVO, zu bildende
Deckungsrücklage für übertragene Ermächtigungen. Bezüglich der
zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw. Finanzrechnung) besteht keine
gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2012
führt zu einer zahlungswirksamen Belastung im Haushaltsjahr 2013. Die
zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf den
Haushaltsausgleich.
Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.157.990 € finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2012 eine Kreditermächtigung in Höhe von 333.100 € abgesetzt und darüber hinaus ein fällig werdender Kredit von insgesamt 199.333 € außerplanmäßig getilgt werden konnte.