Betreff
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushalt 2012 nach 2013
Vorlage
MV/FB5/002/2013
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2012 nach 2013 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.

Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.

Die Vorschriften orientieren sich an § 19 der kameralen Gem.HVO NRW (Übertragbarkeit). Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste, die das abgelaufene Jahr belasteten, entfallen, da die finanzielle Entwicklung nicht mehr in den Bezugsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“ dargestellt wird.

Durch die Übertragung wird lediglich die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die Liquidität des folgenden Jahres belastet.

Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres vorzulegen.

Als Anlage 1 ist eine Auflistung der vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen beigefügt. Mit Inkrafttreten des 1.NKF-Weiterentwicklungsgesetzes vom 28.09.2012 (NKFWG; GV.NRW 2012, Seite 432) entfällt die in der Bilanz des Jahresabschlusses gem. § 43 Abs.3 (alt) GemHVO,  zu bildende Deckungsrücklage für übertragene Ermächtigungen. Bezüglich der zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw. Finanzrechnung) besteht keine gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2012 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung im Haushaltsjahr 2013. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich.

Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.157.990 € finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2012 eine Kreditermächtigung in Höhe von 333.100 € abgesetzt und darüber hinaus ein fällig werdender Kredit von insgesamt 199.333 € außerplanmäßig getilgt werden konnte.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto