hier: Ergebnis der Behördenbeteiligung und Offenlagebeschluss
Beschlussvorschlag:
A: Zu den vorgebrachten Anregungen
des Kreises Heinsberg gemäß dortiger
Stellungnahme vom
18.01.2013.
a) Untere Bodenschutzbehörde / Altlasten
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Anregung:
Aufgrund der beiden Vornutzungen als Schlosserei- und Kfz.-Werkstatt ist
ein Abbruch des Gebäudebestands gutachterlich zu begleiten.
Beschluss:
Der Anregung wird in der Form stattgegeben, dass die Abbrucharbeiten des Gebäudesbestandes gutachterlich begleitet werden.
b) Untere Landschaftsbehörde
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Anregung:
Die im Verfahren verbleibenden 285 qm Kompensationsfläche müssten
komplett auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 680, umgelegt werden, da die im Umweltbericht angegebene Fläche Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstück 104, bereits für den Bebauungsplan Nr. 72 „Biogasanlage“ beansprucht wurde.
Beschluss:
Der Anregung wird stattgegeben und die verbleibenden 285 qm werden komplett auf dem Grundstück Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstück 680, umgelegt.
c) Untere Landschaftsbehörde
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Anregung:
Die Untere Landschaftsbehörde hatte bemängelt, dass die vorgelegten Unterlagen keine Artenschutzprüfung beinhaltet und somit unvollständig seien.
Beschluss:
Dieser Anregung wurde entsprochen und zwischenzeitlich hat das beauftragte Planungsbüro die ergänzende artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe 1 –Screening) erstellt. Nach Vorlage an die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg wurde von dort per Mail am 15.02.2013 bestätigt, dass die nachgereichten Unterlagen zum Artenschutz ausreichend sind. Gemäß dem vorliegenden Bericht werden die anstehenden Arbeiten der Fällmaßnahmen der Strauch- und Gehölzhecken sowie auch während der ersten Abriss-Stufe der Gebäudeteile (Fassaden, Dachflächen) der Gewerbehalle und der angrenzenden Gebäudeteile durch eine entsprechende biologische Kontrollbegleitung bzw. durch eine entsprechende ökologische Begleitung erfolgen.
d) Untere Wasserbehörde
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Anregung:
Die Untere Wassserbehörde des Kreises Heinsberg hatte gefordert, dass ein
Wiederanstieg des Grundwassers nach Einstellung der Sümpfungsmaß- nahmen bis auf das natürliche Niveau in diesem Bereich nicht ausge-
schlossen werden kann und infolge dessen eine Stellungnahme des Erft-
verbandes gefordert.
Beschluss:
Der Anregung wurde gefolgt. Die Stadt Wassenberg hat zwischenzeitlich den
Erftverband in Bergheim im Verfahren beteiligt. Die dortige Stellungnahme vom
31. Januar 2013 besagt jedoch, dass ein Sümpfungseinfluss in diesem Be-
reich nicht besteht.
B: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 80 A
„Roermonder Straße“ und die
52. Änderung des
Flächennutzungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.
Sachverhalt:
Mit dem Entwurf der 52. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ wurde die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 4 BauGB im Zeitraum vom 18. Dezember 2012 bis zum 23. Januar 2013 durchgeführt.
Es wurden folgende Anregungen vorgebracht:
Kreis Heinsberg, Amt für Bauen und Wohnen,
-Stellungnahme vom 18. Januar 2013- Anlage 1
Ein Übersichtsplan und eine Verkleinerung des Bebauungsplanentwurfes sowie die textlichen Festsetzungen sind als Anlagen 2 bis 4 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |