Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg beschließt die im Entwurf vorgelegte 1. Änderungssatzung (Anlage 1).
Sachverhalt:
In der
Sitzung am 13.09.2012 hat der Rat der Stadt Wassenberg die bereits in der
Sitzung am 16.12.2010 beschlossene Ausgliederung des Bereichs Liegenschaften
und Wirtschaftsförderung aus der AöR und Rückführung in die allgemeine
Verwaltung, umzusetzen zum 01.10.2012, beschlossen.
Aus
diesem Grund ist § 2 Abs. 1 der Satzung der Stadt Wassenberg über die Anstalt
des öffentlichen Rechts „Stadtbetrieb Wassenberg“ vom 10.02.2004 formal
anzupassen (die Liegenschafts- und Wirtschaftsförderungsaufgaben wurden ersatzlos
gestrichen).
Der
Entwurf der Änderungssatzung liegt dieser Vorlage als Anlage 1 bei. Als Anlage
2 liegt die bisherige Textfassung des § 2 Abs. 1 bei.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |