Betreff
Ausbau der "Ringstraße" von der Lambertusstraße bis zur Straße "Elsumer Weg" (Abschnitt II);
hier: Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung vom 17.09.2012
Vorlage
BV/FB4/056/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.    Zur Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage im Teilbereich 2 des Ausbau-abschnittes II der Ringstraße (vom Wirtschaftsweg bis zur Lambertusstraße) wird ein Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge im Wege der Kosten-spaltung für die Straßenbeleuchtungsanlage gebildet.

 

2.    Der Ratsbeschluss vom 28.04.1988 über die seinerzeitige Abschnittsbildung wird aufgehoben mit der Folge, dass für den Ausbau der Fahrbahn gemäß Bau-programm nunmehr ohne weitergehende Abschnittsbildung für alle angrenzen-den beitragspflichtigen Grundstücke Erschließungsbeiträge festgesetzt werden können.

 

3.    Beschluss des Bauprogramms:

 

Bei dem nachfolgenden Vorschlag handelt es sich lediglich um die Wiedergabe des mehrheitlichen Ergebnisses aus der Bürgerinformationsveranstaltung.

 

Danach soll die „Ringstraße“ in Birgelen, von der Lambertusstraße bis zur Straße „Elsumer Weg“ wie folgt ausgebaut werden:

 

3.1 Der Straßenaufbau soll in Form einer Schwarzdecke erfolgen.

3.2 Im Abschnitt Wirtschaftsweg bis Lambertusstraße soll vom Elsumer Weg kommend rechtsseitig ein 1,25 m breiter Gehweg durch Hochbord von der Fahrbahn abgesetzt angelegt werden.

3.3 Im Abschnitt Wirtschaftsweg bis Elsumer Weg soll dieser fortgeführt, allerdings in diesem Bereich nur noch mit Flachbord von der Fahrbahn abgesetzt angelegt werden.

3.4 Es sollen Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung angelegt werden. Die Lage der Pflanzbeete soll während der Bauphase noch mit den Eigentümern vor Ort einvernehmlich festgelegt werden.

3.5 Ab Ringstraße 14 bis zur Lambertusstraße soll eine Einbahnstraßenregelung mit Durchfahrtsmöglichkeit zur Lambertusstraße erfolgen.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem die Entwurfsplanung zum Ausbau der „Ringstraße“ von der Lambertusstraße bis zur Straße „Elsumer Weg“ (Abschnitt II) am 19.04.2012 dem Bauausschuss vorgestellt wurde, sollte eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, sobald sich in dem Bauleitverfahren (Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen) ein Ergebnis zur Bebaubarkeit der Flurstücke 193, 526 und 1153 abzeichnet.

Da mittlerweile feststeht, dass eine Bebauungsmöglichkeit für die drei v.g. Grundstücke ausscheidet, fand am 17.09.2012 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus Wassenberg statt.

 

Über die Informationsveranstaltung wurde eine Niederschrift gefertigt, die anliegend beigefügt ist (Anlage 1).

Ebenso ist ein Schreiben von Frau Inge Kessler (Anliegerin, die nicht an der Bürgerinformationsveranstaltung teilnehmen konnte) beigefügt (Anlage 2).

 

Im Ergebnis entschieden sich die Anwesenden mehrheitlich für einen Straßenaufbau in Form einer Schwarzdecke. Im Abschnitt Wirtschaftsweg bis Lambertusstraße soll vom Elsumer Weg kommend rechtsseitig ein 1,25 m breiter Gehweg durch Hochbord von der Fahrbahn abgesetzt angelegt werden. Im Abschnitt Wirtschaftsweg bis Elsumer Weg soll dieser fortgeführt, allerdings in diesem Bereich nur noch mit Flachbord von der Fahrbahn abgesetzt angelegt werden. Es sollen Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung angelegt werden. Die Lage der Pflanzbeete soll während der Bauphase noch mit den Eigentümern vor Ort einvernehmlich festgelegt werden. Ab Ringstraße 14 bis zur Lambertusstraße soll eine Einbahnstraßenregelung mit Durchfahrtsmöglichkeit zur Lambertusstraße erfolgen.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB. Für den Teilbereich 1 (vom Elsumer Weg bis zur Einmündung des Wirtschaftsweges) wurden bereits 1988 im Wege der Kostenspaltung Er-schließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der Beleuchtungseinrichtung erhoben.

 

Um die Beitragserhebung gerecht gestalten zu können, bedarf es gesonderter Ratsbeschlüsse, welche die Verwaltung wie folgt vorschlägt:

 

1.    Zur Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage im Teilbereich 2 des Ausbauabschnittes II der Ringstraße (vom Wirtschaftsweg bis zur Lambertusstraße) ist ein Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung für die Straßenbeleuchtungsanlage zu bilden.

Hierbei gehe man von einem Beitragssatz von etwa 2,50 EUR je m² aus.

 

2.    Für den Ausbauabschnitt II (Elsumer Weg bis Lambertusstraße) wird für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Eschließungsanlage der Ratsbeschluss vom 28.04.1988 über die seinerzeitige Abschnittsbildung aufgehoben mit der Folge, dass für die Herstellung der flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage gemäß Bauprogramm nunmehr ohne weitergehende Abschnittsbildung für alle angrenzenden beitragspflichtigen Grundstücke Erschließungsbeiträge festgesetzt werden. Hierbei werden 90 % der Baukosten umgelegt. Bei Ausbaugesamtkosten von etwa 174.000,00 EUR, davon rund 156.600,00 EUR umlagefähig, müsse mit einem Beitragssatz von ca. 12,70 EUR m² je beitragspflichtiger Fläche gerechnet werden.

 

Da durch die notwendigen Ratsbeschlüsse die Beitragsfestsetzungen entscheidend, aber gerecht, verändert werden und betraglich in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bauprogramm bestehen, sollte das Bauprogramm ebenfalls zeitgleich durch den Stadtrat beschlossen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

          174.000,00 €

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

        156.600,00 €

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit 173.000,00 €       

Kostenstelle/Konto

 

 

91210117/785200