hier: Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung vom 17.09.2012
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Zur
Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage im Teilbereich 2 des Ausbau-abschnittes
II der Ringstraße (vom Wirtschaftsweg bis zur Lambertusstraße) wird ein
Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge im Wege der Kosten-spaltung
für die Straßenbeleuchtungsanlage gebildet.
2.
Der
Ratsbeschluss vom 28.04.1988 über die seinerzeitige Abschnittsbildung wird
aufgehoben mit der Folge, dass für den Ausbau der Fahrbahn gemäß Bau-programm
nunmehr ohne weitergehende Abschnittsbildung für alle angrenzen-den
beitragspflichtigen Grundstücke Erschließungsbeiträge festgesetzt werden
können.
3.
Beschluss
des Bauprogramms:
Bei dem nachfolgenden Vorschlag handelt es sich lediglich um die Wiedergabe
des mehrheitlichen Ergebnisses aus der Bürgerinformationsveranstaltung.
Danach soll die „Ringstraße“ in Birgelen, von der Lambertusstraße bis
zur Straße „Elsumer Weg“ wie folgt ausgebaut werden:
3.1 Der Straßenaufbau soll in Form
einer Schwarzdecke erfolgen.
3.2 Im
Abschnitt Wirtschaftsweg bis Lambertusstraße soll vom Elsumer Weg kommend
rechtsseitig ein 1,25 m breiter Gehweg durch Hochbord von der Fahrbahn
abgesetzt angelegt werden.
3.3 Im
Abschnitt Wirtschaftsweg bis Elsumer Weg soll dieser fortgeführt, allerdings in
diesem Bereich nur noch mit Flachbord von der Fahrbahn abgesetzt angelegt
werden.
3.4 Es
sollen Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung angelegt werden. Die Lage der Pflanzbeete
soll während der Bauphase noch mit den Eigentümern vor Ort einvernehmlich festgelegt
werden.
3.5 Ab
Ringstraße 14 bis zur Lambertusstraße soll eine Einbahnstraßenregelung mit
Durchfahrtsmöglichkeit zur Lambertusstraße erfolgen.
Sachverhalt:
Nachdem die
Entwurfsplanung zum Ausbau der „Ringstraße“ von der Lambertusstraße bis zur
Straße „Elsumer Weg“ (Abschnitt II) am 19.04.2012 dem Bauausschuss vorgestellt
wurde, sollte eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, sobald
sich in dem Bauleitverfahren (Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten
Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen) ein Ergebnis zur Bebaubarkeit der
Flurstücke 193, 526 und 1153 abzeichnet.
Da mittlerweile
feststeht, dass eine Bebauungsmöglichkeit für die drei v.g. Grundstücke
ausscheidet, fand am 17.09.2012 eine Bürgerinformationsveranstaltung im Rathaus
Wassenberg statt.
Über die
Informationsveranstaltung wurde eine Niederschrift gefertigt, die anliegend
beigefügt ist (Anlage 1).
Ebenso ist ein
Schreiben von Frau Inge Kessler (Anliegerin, die nicht an der Bürgerinformationsveranstaltung
teilnehmen konnte) beigefügt (Anlage 2).
Im Ergebnis
entschieden sich die Anwesenden mehrheitlich für einen Straßenaufbau in Form
einer Schwarzdecke. Im Abschnitt Wirtschaftsweg bis Lambertusstraße soll vom
Elsumer Weg kommend rechtsseitig ein 1,25 m breiter Gehweg durch Hochbord von
der Fahrbahn abgesetzt angelegt werden. Im Abschnitt Wirtschaftsweg bis Elsumer
Weg soll dieser fortgeführt, allerdings in diesem Bereich nur noch mit Flachbord
von der Fahrbahn abgesetzt angelegt werden. Es sollen Pflanzbeete zur Verkehrsberuhigung
angelegt werden. Die Lage der Pflanzbeete soll während der Bauphase noch mit
den Eigentümern vor Ort einvernehmlich festgelegt werden. Ab Ringstraße 14 bis
zur Lambertusstraße soll eine Einbahnstraßenregelung mit Durchfahrtsmöglichkeit
zur Lambertusstraße erfolgen.
Die Finanzierung
der Baumaßnahme erfolgt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach
BauGB. Für den Teilbereich 1 (vom Elsumer Weg bis zur Einmündung des
Wirtschaftsweges) wurden bereits 1988 im Wege der Kostenspaltung
Er-schließungsbeiträge für die erstmalige Herstellung der
Beleuchtungseinrichtung erhoben.
Um die Beitragserhebung gerecht gestalten zu können, bedarf es
gesonderter Ratsbeschlüsse, welche die Verwaltung wie folgt vorschlägt:
1.
Zur
Herstellung der Straßenbeleuchtungsanlage im Teilbereich 2 des Ausbauabschnittes
II der Ringstraße (vom Wirtschaftsweg bis zur Lambertusstraße) ist ein
Abschnitt zur Abrechnung der Erschließungsbeiträge im Wege der Kostenspaltung für
die Straßenbeleuchtungsanlage zu bilden.
Hierbei gehe man von
einem Beitragssatz von etwa 2,50 EUR je m² aus.
2.
Für
den Ausbauabschnitt II (Elsumer Weg bis Lambertusstraße) wird für die Erhebung
von Erschließungsbeiträgen für die erstmalige Herstellung der Eschließungsanlage
der Ratsbeschluss vom 28.04.1988 über die seinerzeitige Abschnittsbildung
aufgehoben mit der Folge, dass für die Herstellung der flächenmäßigen
Bestandteile der Erschließungsanlage gemäß Bauprogramm nunmehr ohne
weitergehende Abschnittsbildung für alle angrenzenden beitragspflichtigen
Grundstücke Erschließungsbeiträge festgesetzt werden. Hierbei werden 90 % der
Baukosten umgelegt. Bei Ausbaugesamtkosten von etwa 174.000,00 EUR, davon rund
156.600,00 EUR umlagefähig, müsse mit einem Beitragssatz von ca. 12,70 EUR m²
je beitragspflichtiger Fläche gerechnet werden.
Da durch die notwendigen Ratsbeschlüsse die Beitragsfestsetzungen
entscheidend, aber gerecht, verändert werden und betraglich in einem
unmittelbaren Zusammenhang mit dem Bauprogramm bestehen, sollte das Bauprogramm
ebenfalls zeitgleich durch den Stadtrat beschlossen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
174.000,00 € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
156.600,00 € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
91210117/785200 |