Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur Kalkulation der Abwassergebühren 2013
Vorlage
BV/FB5/050/2012
Aktenzeichen
22 20 06
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebühren­bedarfs­berechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.783.600,00 Euro beziffert werden und ist damit geringer als in den Vorjahren. Unter Berücksichtigung der Abrechnung 2011 und der Entwicklung 2012 sowie einer Reduzierung des Zinssatzes der kalkulatorischen Verzinsung im Abwasserbereich um 1 Prozentpunkt können die derzeit gültigen Gebührensätze für die Teilbereiche Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr unverändert beibehalten und in 2013 gleichzeitig die aus Vorjahren noch verbliebenen Fehlbeträge nach einer derzeitigen Prognose umfassend ausgeglichen werden.

 

Eine Prognose für den Gebührensatz „Niederschlagswasser“ ab 2014 ist derzeit nicht möglich, da die Entwicklung der Bemessungseinheit (befestigte Flächen, angenommener Zugang 2013 rd. 28.000 qm) erst nach Vorlage der Auswertung von Luftbildaufnahmen möglich ist. Die vorjährige Aussage, dass für das Stadtgebiet Wassenberg über den Kreis Heinsberg die angekündigten Luftbildaufnahmen zu einer nachfolgenden Auswertung und Aufbereitung in 2012 zur Verfügung gestellt werden, ist zwischenzeitlich nicht mehr haltbar. Nach der Mitteilung des Kreises Heinsberg konnten witterungsbedingt in 2012 nur in geringem Umfang Aufträge zur Fertigung von Luftbildaufnahmen ausgeführt werden mit der Folge, dass die Stadt Wassenberg flächenmäßig davon nur geringfügig erfasst wurde und sich die Fortsetzung nunmehr in 2013 anschließen soll. Somit zeichnet sich frühestens eine Bereitstellung der benötigten Luftbildaufnahmen Ende 2013 mit Aufbereitungs­möglichkeiten in 2014 ab.

 

Für den Gebührensatz „Schmutzwasser“ gilt für den Fall, dass in Folgejahren Aufwand und Bemessungseinheiten nahezu unverändert bleiben, die Prognose, dass der Gebührensatz ab 2014 wieder auf 3,10 Euro reduziert werden kann.