Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, diese zu beschließen.
Sachverhalt:
Das Gesamtvolumen der kostenrechnenden Einrichtung „Abwasserbeseitigung“
kann mit einem umlagefähigen Aufwand von 4.783.600,00 Euro beziffert werden und
ist damit geringer als in den Vorjahren. Unter Berücksichtigung der Abrechnung
2011 und der Entwicklung 2012 sowie einer Reduzierung des Zinssatzes der kalkulatorischen
Verzinsung im Abwasserbereich um 1 Prozentpunkt können die derzeit gültigen Gebührensätze für die Teilbereiche Niederschlagswassergebühr und Schmutzwassergebühr unverändert
beibehalten und in 2013 gleichzeitig die aus Vorjahren noch verbliebenen
Fehlbeträge nach einer derzeitigen Prognose umfassend ausgeglichen werden.
Eine Prognose für den Gebührensatz „Niederschlagswasser“
ab 2014 ist derzeit nicht möglich, da die Entwicklung der Bemessungseinheit
(befestigte Flächen, angenommener Zugang 2013 rd. 28.000 qm) erst nach Vorlage
der Auswertung von Luftbildaufnahmen möglich ist. Die vorjährige Aussage, dass
für das Stadtgebiet Wassenberg über den Kreis Heinsberg die angekündigten
Luftbildaufnahmen zu einer nachfolgenden Auswertung und Aufbereitung in 2012
zur Verfügung gestellt werden, ist zwischenzeitlich nicht mehr haltbar. Nach
der Mitteilung des Kreises Heinsberg konnten witterungsbedingt in 2012 nur in
geringem Umfang Aufträge zur Fertigung von Luftbildaufnahmen ausgeführt werden
mit der Folge, dass die Stadt Wassenberg flächenmäßig davon nur geringfügig
erfasst wurde und sich die Fortsetzung nunmehr in 2013 anschließen soll. Somit
zeichnet sich frühestens eine Bereitstellung der benötigten Luftbildaufnahmen
Ende 2013 mit Aufbereitungsmöglichkeiten in 2014 ab.
Für den Gebührensatz „Schmutzwasser“
gilt für den Fall, dass in Folgejahren Aufwand und Bemessungseinheiten nahezu
unverändert bleiben, die Prognose, dass der Gebührensatz ab 2014 wieder auf
3,10 Euro reduziert werden kann.