Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die beiliegende Gebührenbedarfsberechnung zur Abfallentsorgung (Anlage 1) zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 6. Änderungssatzung (Anlage 2) zu beschließen und mit Wirkung vom 01.01.2013 in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Kalkulation der Abfallgebühren für die Stadt Wassenberg erfolgte bereits vor Bekanntgabe der geänderten Gebührensätze des Kreises Heinsberg. Dabei wurde allerdings bereits berücksichtigt, dass der Kreis Heinsberg mindestens von einer Gebührenkonstanz ausging, die Tendenz allerdings auch zu einer Gebührensenkung angedeutet war. Trotz nunmehr geringerer Gebührensätze muss zum einen für den Bereich der Stadt Wassenberg aufgrund der gestiegenen Einwohnerzahl und dem daraus resultierenden höherem Abfallaufkommen mit steigendem Aufwand gerechnet werden und zum anderen ein gegenüber der Kalkulation deutlich niedrigerer Altpapiererlös ausgeglichen werden. Die steigende Einwohnerzahl wirkt sich auch auf die Unternehmerentschädigung für die Entsorgung des Hausmülls und der Papierentsorgung aus. Durch die Möglichkeit der Bürger, Sperrmüll im begrenztem Umfang direkt auf der Deponie Rothenbach zu entsorgen, sind die Anzahl der Sperrmüllabfuhren und die damit verbundene Unternehmerentschädigung leicht gesunken.
Mit Ablauf des Jahres 2012 werden die Fehlbeträge aus Vorjahren ausgeglichen sein, so dass hierfür im Jahr 2013 kein Aufwand eingeplant werden musste.
Im Ergebnis können dennoch die Abfallgebühren gesenkt werden:
Die Jahresgebühr
beträgt
bei
wöchentlicher Entsorgung |
(bisher) |
Differenz |
|
für ein 35
l-Gefäß |
166,00 € |
(176,00 €) |
./. 10,00 € |
für ein 50
l-Gefäß |
222,00 € |
(238,00 €) |
./. 16,00 € |
bei
zweiwöchentlicher Entsorgung |
|
|
|
für ein 35
l-Gefäß |
83,00 € |
(88,00 €) |
./. 5,00 € |
für ein 50
l-Gefäß |
111,00 € |
(119,00 €) |
./. 8,00 € |
für ein 1.100
l-Gefäß |
2.437,00 € |
(2.611,00 €) |
./. 174,00 € |