Betreff
Ausschussbesetzungen
Vorlage
MV/FB2/019/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit meinem Schreiben vom 19.07.2012 an die Stadtratsfraktionen wurde bereits dargelegt, dass bedingt durch die Auflösung der Fraktion „Die Linke“ im April 2011 und die Mandatsniederlegung des Mitgliedes, Stadtverordneter Wolfram Steinhage, zum 01.03.2012 der Fall eingetreten ist, dass das Vorschlagsrecht zur Neubesetzung der Ausschusssitze faktisch nicht mehr ausgeübt werden könne.

Hinzu kommt nunmehr der am 19.07.2012 erklärte CDU-Fraktionsaustritt des Stadtverordneten Georg Bienen.

 

Folglich ist zu prüfen und durch den Stadtrat zu entscheiden, ob die Ausschussbesetzungen dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen noch entsprechen.

Zu dieser Thematik gibt es neben den Leitsätzen der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und dem Beschluss des OVG NRW umfassende Kommentare zur GO NRW (hier: § 50).

 

Resümee zum freien Mandat und zur Ausschussbesetzung

 

Ausgehend von der Funktion der Ausschüsse, den Rat entlasten zu wollen, muss deren Funktionstüchtigkeit gewährleistet sein (BVerfG, Urteil vom 08.12.2004 – BvE 3/02 juris RdNr. 64).

 

Der Gesichtspunkt der Funktionsfähigkeit der Ausschüsse und der Entlastung des Rates legt es nahe, einen einheitlichen Wahlvorschlag (§ 50 Abs. 3 Satz 1) anzustreben. Sein Ergebnis bildet auf der Grundlage freier Mandatsentscheidungen das politische Meinungs- und Kräfteverhältnis im Rat.

Gelingt ein solcher einheitlicher Wahlvorschlag nicht, dann ist nach § 50 Abs. 3 Satz 2 im Verhältniswahlverfahren über Vorschläge abzustimmen.

 

Beispiele als Modellberechnung:

 

Haupt- und Finanzausschuss – 19 Ratsmitglieder

 

Fraktion

Sitze

x

Stimmen

Gesamtstimmen

Quotient

Ganze Sitze

Extra

Summe

CDU

19

x

17

: 31 =

10,42

10

-

10

SPD

19

x

8

: 31 =

4,90

4

1

5

FDP

19

x

3

: 31 =

1,84

1

1

2

Bündnis 90/

Die Grünen

19

x

3

: 31 =

1,84

1

1

2

 

 

Rechnungsprüfungsausschuss – 15 Ratsmitglieder

 

 

Fraktion

Sitze

x

Stimmen

Gesamtstimmen

Quotient

Ganze Sitze

Extra

Summe

CDU

15

x

17

: 31 =

8,23

8

-

8

SPD

15

x

8

: 31 =

3,87

3

1

4

FDP

15

x

3

: 31 =

1,45

1

1

*) 1+?

Bündnis 90/

Die Grünen

15

x

3

: 31 =

1,45

1

1

*) 1+?

*) ein Sitz per Losentscheid

 

Die Gremien und Ausschussbesetzungen des ehemaligen Stadtverordneten Wolfram Steinhage (Die Linke), der Stadtverordneten Iris Kober und des Stadtverordneten Georg Bienen sind als Anlage biegefügt.