hier: Einleitung eines Änderungsverfahrens
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ ist
in einem 2. Änderungsverfahren in der Form zu ändern, dass das bisherige
Baufenster für das vorhandene Sportheim um eine Grundfläche von ca. 450 qm für
die beabsichtigte Errichtung eines Probenraumes für den Musikverein „Eintracht“
Birgelen e.V. erweitert wird.
Es ist die erforderliche Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB)
durchzuführen.
Sachverhalt:
Bereits im Dezember 2010 wurde im Rahmen eines Ortstermines mit
Vertretern der Stadt, des Musikvereines und der Bauaufsicht des Kreises
Heinsberg die Möglichkeit erörtert, ob der Musikverein „Eintracht“ Birgelen auf
der Sportanlage in der Ortschaft Birgelen einen Probenraum errichten
könnte. Dies führte im Ergebnis dazu, um
eine generelle Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich rechtlich klären zu
lassen, dass seitens der Stadt am 28.03.2011 für die Errichtung eines Probenraumes
für den Musikverein Birgelen ein Antrag auf Vorbescheid beim Kreisbauamt
Heinsberg eingereicht wurde.
Die abschließende Prüfung des Antrages auf
Vorbescheid beim Kreisbauamt bestätigte
die bereits beim Ortstermin im Dezember 2010 vorgebrachte Rechtsauffassung,
dass die Errichtung eines Probenraumes für den Musikverein Birgelen nur mit
einem Bauleitplanverfahren – sprich Änderung des Bebauungsplanes- möglich ist,
in welchem die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
beteiligt werden.
Somit wurde seitens der Stadt in Abstimmung mit dem
Musikverein der Antrag auf Vorbescheid am 07. Juni 2011 zurückgezogen.
Mit Anschreiben vom 21. Februar 2012 hat der
Musikverein „Eintracht“ Birgelen e.V.
zur Errichtung eines Probenraumes auf dem von der Stadt Wassenberg gepachteten
Kirchengrundstück, Gemarkung Birgelen, Flur 6, Flurstück 2, auf dem Sportplatz
in unmittelbarer Nähe des Sportheimes des Fußballvereins F.C. Concordia
Birgelen einen formlosen Antrag zwecks Bebauung eingereicht ( Anlage 1 ).
Aufgrund des vorliegenden Antrags vom 21.02.2012 sowie ergänzender
Abstimmungsgespräche mit Ortsterminen hat der Musikverein abschließend per Mail
am 22. August 2012 die von dort erstellten Vorentwürfe nach hier übersandt (
Anlagen 2 und 3 ).
Auf der Grundlage der bisher vorgenommenen
Abstimmungen mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist es somit
unumgänglich, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage
Birgelen“ in diesem Bereich derart zu ändern, dass das bereits festgesetzte Baufenster für das vorhandene Sportheim um
eine Grundfläche von ca. 450 m² auszudehnen ist, um den angestrebten Neubau
eines Probenraumes für den Musikverein zu ermöglichen.
Wie der Musikverein nach ergänzender
Rücksprache mitteilte, soll der Bereich
des Vorhabens in unmittelbarer Nähe des bestehenden Sportheimes erfolgen, die
rückwärtige Böschung jedoch nach Möglichkeit nicht für das beabsichtigte
Vorhaben in Anspruch genommen werden.
Aus diesem Grunde hat die Verwaltung in Abstimmung
mit dem Musikverein den beigefügten Änderungsentwurf aus dem Bebauungsplan Nr.
31 „Sportanlage Birgelen“ erstellt ( Anlage 4 ).
Bei der Beurteilung der Kostensituation geht die
Verwaltung nach heutiger Kenntnis davon aus, dass neben den vom
antragstellenden Verein über einen öffentlich-bestellten Vermesser oder über
einen Architekten für das Änderungsverfahren vorzulegenden Änderungsentwurf zum
Bebauungsplan Nr. 31 keine weiteren Kosten anfallen. Sollten sich allerdings im
Zuge der Behördenbeteiligung vom Umfang und Lage des Bauprojektes weitere Forderungen
ergeben, wird die Verwaltung hierzu in einer der kommenden Sitzungen berichten.
Darüberhinaus hat die Verwaltung dem
Musikverein empfohlen, eine frühzeitige
Abstimmung mit dem Sportverein vorzunehmen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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