Betreff
Bebauungsplan Nr. 31 "Sportanlage Birgelen";
hier: Einleitung eines Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB4/046/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ ist in einem 2. Änderungsverfahren in der Form zu ändern, dass das bisherige Baufenster für das vorhandene Sportheim um eine Grundfläche von ca. 450 qm für die beabsichtigte Errichtung eines Probenraumes für den Musikverein „Eintracht“ Birgelen e.V. erweitert wird.

 

Es ist die erforderliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

 

 

 


Sachverhalt:

Bereits im Dezember 2010  wurde im Rahmen eines Ortstermines mit Vertretern der Stadt, des Musikvereines und der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg die Möglichkeit erörtert, ob der Musikverein „Eintracht“ Birgelen auf der Sportanlage in der Ortschaft Birgelen einen Probenraum errichten könnte.  Dies führte im Ergebnis dazu, um eine generelle Bebauungsmöglichkeit in diesem Bereich rechtlich klären zu lassen, dass seitens der Stadt am 28.03.2011 für die Errichtung eines Probenraumes für den Musikverein Birgelen ein Antrag auf Vorbescheid beim Kreisbauamt Heinsberg eingereicht wurde.

 

Die abschließende Prüfung des Antrages auf Vorbescheid  beim Kreisbauamt bestätigte die bereits beim Ortstermin im Dezember 2010 vorgebrachte Rechtsauffassung, dass die Errichtung eines Probenraumes für den Musikverein Birgelen nur mit einem Bauleitplanverfahren – sprich Änderung des Bebauungsplanes- möglich ist, in welchem die zuständigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

 

Somit wurde seitens der Stadt in Abstimmung mit dem Musikverein der Antrag auf Vorbescheid am 07. Juni 2011 zurückgezogen.

 

Mit Anschreiben vom 21. Februar 2012 hat der Musikverein „Eintracht“ Birgelen e.V.  zur Errichtung eines Probenraumes auf dem von der Stadt Wassenberg gepachteten Kirchengrundstück, Gemarkung Birgelen, Flur 6, Flurstück 2, auf dem Sportplatz in unmittelbarer Nähe des Sportheimes des Fußballvereins F.C. Concordia Birgelen einen formlosen Antrag zwecks Bebauung eingereicht  ( Anlage 1 ).

 

Aufgrund des vorliegenden  Antrags vom 21.02.2012 sowie ergänzender Abstimmungsgespräche mit Ortsterminen hat der Musikverein abschließend per Mail am 22. August 2012 die von dort erstellten Vorentwürfe nach hier übersandt ( Anlagen 2 und 3 ).

 

Auf der Grundlage der bisher vorgenommenen Abstimmungen mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg ist es somit unumgänglich, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ in diesem Bereich derart zu ändern, dass das bereits festgesetzte  Baufenster für das vorhandene Sportheim um eine Grundfläche von ca. 450 m² auszudehnen ist, um den angestrebten Neubau eines Probenraumes für den Musikverein zu ermöglichen.

 

Wie der Musikverein nach ergänzender Rücksprache  mitteilte, soll der Bereich des Vorhabens in unmittelbarer Nähe des bestehenden Sportheimes erfolgen, die rückwärtige Böschung jedoch nach Möglichkeit nicht für das beabsichtigte Vorhaben in Anspruch genommen werden.

 

Aus diesem Grunde hat die Verwaltung in Abstimmung mit dem Musikverein den beigefügten Änderungsentwurf aus dem Bebauungsplan Nr. 31 „Sportanlage Birgelen“ erstellt ( Anlage 4 ).

 

Bei der Beurteilung der Kostensituation geht die Verwaltung nach heutiger Kenntnis davon aus, dass neben den vom antragstellenden Verein über einen öffentlich-bestellten Vermesser oder über einen Architekten für das Änderungsverfahren vorzulegenden Änderungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 31 keine weiteren Kosten anfallen. Sollten sich allerdings im Zuge der Behördenbeteiligung vom Umfang und Lage des Bauprojektes weitere Forderungen ergeben, wird die Verwaltung hierzu in einer der kommenden Sitzungen berichten.

 

Darüberhinaus hat die Verwaltung dem Musikverein  empfohlen, eine frühzeitige Abstimmung mit dem Sportverein vorzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto