Beschlussvorschlag:
Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung zu beschließen und in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Die Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Wassenberg ist in § 12 unter Berücksichtigung der Hinweise und Erläuterungen zur Textfassung der Mustersatzung des StGB zu konkretisieren. Aus diesem rein formalen Grund ist wird § 12 Abs. 6 EWS um zwei Sätze (siehe Anlage) ergänzt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung