Betreff
Erlass der 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung
Vorlage
BV/FB5/043/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die im Entwurf vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung zu beschließen und in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

 

Die Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Wassenberg ist in § 12 unter Berücksichtigung der Hinweise und Erläuterungen zur Textfassung der Mustersatzung des StGB zu konkretisieren. Aus diesem rein formalen Grund ist wird § 12 Abs. 6 EWS um zwei Sätze (siehe Anlage) ergänzt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Entwurf der 2. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung