Sachverhalt:
In dieses Bebauungsplanverfahren war die bereits seinerzeit im
Zusammenhang mit dem Bau des Kreisverkehrsplatzes Rothenbach mit dem Straßenverkehrsamt Heinsberg
abgestimmte Regelung auf der Grundlage des Ausschussbeschlusses vom 16.03.2011
( TOP 3. ) nochmals im Hinblick auf mögliche Alternativen zu erörtern.
Konkret wurde deshalb mit Schreiben vom 25.07.2012 beim
Straßenverkehrsamt Heinsberg hinterfragt,
1.ob der heutige Zustand belassen werden kann oder
2.ob es aus verkehrsrechtlicher Sicht zwingend erforderlich ist, die
verkehrliche Er-
schließung über das Gelände des
„Rothenbachparks“ und den als Kreisverkehr
bestehenden Anschluss an die L
117 vorzunehmen oder
3.für den Fall, dass der heutige Zustand nicht belassen werden kann, ob
zumindest
einer Beibehaltung der
Straßeneinfahrt in das Plangebiet aus Richtung Birgelen
kommend zugestimmt werden kann.
Auf das beigefügte Antwortschreiben des Straßenverkehrsamtes Heinsberg
vom 02.08.2012 wird verwiesen ( Anlage 1 ).
Da aus Sicht des Straßenverkehrsamtes die Anbindung nur über den
bestehenden Kreisverkehrsplatz und über die Bataverstraße im Bereich des
Bebauungsplanes Nr. 57 „Rothenbachpark“ erfolgen kann, wird die Verwaltung das
Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 76 in der Form fortsetzen, dass lediglich die
verkehrliche Anbindung Inhalt dieses Bebauungsplanes sein wird. Sobald hierüber
ein entsprechender Vorentwurf erstellt ist, wird diese Angelegenheit erneut
Beratungsgegenstand im Planungs- und Umweltausschuss sein.