Betreff
Ausgliederung des Bereichs Liegenschaften/Wirtschaftsförderung aus der AöR und Rückführung in die allgemeine Verwaltung
Vorlage
BV/FB1/037/2012
Aktenzeichen
10 40 02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vom Rat in der Sitzung am 16.12.2010 (TOP 15) beschlossene Ausgliederung des Bereichs Liegenschaften und Wirtschaftsförderung aus der AöR und Rückführung in die allgemeine Verwaltung wird zum 01.10.2012 umgesetzt.


Sachverhalt:

 

Gemäß der Beschlüsse des Rates vom 16.12.2010 (TOP 15) und 17.02.2011 (TOP 11) ist der Bereich Liegenschaften und Wirtschaftsförderung aus der AöR auszugliedern und wieder in die allgemeine Verwaltung zurückzuführen. Zeitlich soll diese Maßnahme mit der Einstellung des Beigeordneten einhergehen. Mit Ratsbeschluss vom 15.12.2011 (TOP 17) wurde die Ausschreibung zur Besetzung der Beigeordnetenstelle aufgehoben. Aufgrund der nach wie vor vakanten Beigeordnetenstelle beabsichtigt die Verwaltung, den Grundsatzbeschluss vom 16.12.2010 zur Ausgliederung des Bereichs Liegenschaften und Wirtschaftsförderung aus der AöR und Rückführung in die allgemeine Verwaltung nunmehr zum 01.10.2012 umzusetzen. Formal handelt es sich um einen Betriebsübergang gem. § 613 a BGB, so dass das Beschäftigungsverhältnis der bisher in diesem Aufgabenbereich tätigen Mitarbeitern auf die Stadt als neuen Betriebsinhaber übergeht.

 

Im Zuge der Ausführung des vorbenannten Ratsbeschlusses wird das Aufgabengebiet „Liegenschaften/Wirtschaftsförderung“ innerhalb der Stadtverwaltung Wassenberg organisatorisch in das Dezernat II unter der Leitung von Herrn Stadtkämmerer Willibert Darius eingegliedert und innerhalb des Dezernates II dem Fachbereich 4 unter der Leitung von Herrn Stadtamtsrat Norbert Sendke zugewiesen. Im Zuge der mit der Ausführung des Ratsbeschlusses erforderlichen Organisationsänderung innerhalb der Stadtverwaltung Wassenberg wird gleichzeitig der Fachbereich 4 neu organisiert, in dem der Aufgabenbereich Stadtmarketing, Tourismus und Kultur künftig unmittelbar dem Bürgermeister zugeordnet wird. Der neue Fachbereich 4 trägt fortan die Bezeichnung „Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften“.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto