Betreff
Wahl von Ausschussmitgliedern als weitere Vertreter im Falle der Verhinderung der persönlichen Vertreter
Vorlage
BV/FB2/033/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in den Haupt- und Finanzausschuss, Planungs- und Umweltausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss alle Stadtverordnete, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabethischer Reihenfolge als Vertreter/in im Verhinderungsfall des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin gewählt.


Sachverhalt:

 

Nach Auflösung, Neubildung und Neuwahl des Haupt- und Finanzausschusses, Planungs- und Umweltausschusses sowie Rechnungsprüfungsausschusses können gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg für Ausschussmitglieder persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabethischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto