Beschlussvorschlag:
Mit dem geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ ist die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ wurde die öffentliche Auslegung im Zeitraum vom 02. Mai – 04. Juni 2012 durchgeführt.
Im Rahmen dieser Offenlage hat die hier ansässige Druckerei vermehrt ihre Anliegen nach hier vorgebracht. Zur Sicherung und zum evtl. geplanten Ausbau ihres dortigen Gewerbestandortes wurden nachfolgende Anregungen vorgebracht:
1.
GI-Festsetzung (Industriegebiet gemäß § 9
BauNVO) im gesamten unmittelbaren Umfeld der bestehenden Druckerei.
Im ursprünglichen Planentwurf wurde das Umfeld der Druckerei als Gewerbe-
gebiet (GE gemäß § 8 BauNVO) festgesetzt. Der Betriebsbereich der bestehenden Druckerei war stets als Industriegebiet gemäß § 9 BauNVO (GI) festgesetzt. Da sich die Druckerei am bestehenden Standort Wassenberg möglicherweise noch entwickeln möchte, beantragt die Firma auch das unmittelbare Umfeld zukünftig als GI (Industriegebiet) festzusetzen, um insbesondere den Belangen der vermehrten An- und Ablieferverkehre einer Großdruckerei gerecht zu werden und somit auch den möglicherweise immissionsschutzrechtlichen Einschränkungen entgegenzutreten. Mit einer solchen Vorgehensweise würden die bestehenden Gewerbebetriebe im unmittelbaren Umfeld der Druckerei planungsrechtlich nicht schlechtergestellt.
Aus Sicht der Verwaltung findet diese Anregung entsprechende Zustimmung.
2.
Ausdehnung der Baugrenzen gemäß § 23 BauNVO
bis an die
Grundstücksgrenzen
und
3.
Ausweitung der Höhe der baulichen Anlagen
als Höchstmaß von bisher
15,00 m auf 18,00 m im Bereich
der bestehenden Druckerei
Wie die Firmenleitung nach hier mitteilte, ist es im Bereich der Druckindustrie notwendig, den bestehenden Betrieb zukünftig baulich zu erweitern. Um dies auszuführen, beantragt die Firma die bauliche Höhe im GI-Bereich auf 18,00 m zu erhöhen; ebenso soll die Bebauungsgrenze zur Grundstücksgrenze gemäß § 23 Baunutzungsverordnung verlängert werden.
Aus Sicht der Verwaltung sollen die unter 2 und 3 genannten Anregungen ebenfalls im Verfahren berücksichtigt werden.
Nach ergänzenden Absprachen mit der Firmenleitung und der Stadt ist es unabdingbar, den Betriebsstandort der Druckerei dauerhaft in Wassenberg zu sichern, dass diese Anregungen mit den vorgebrachten Änderungswünschen im Bebauungsplan zu berücksichtigen sind.
Der geänderte B-Planentwurf als Grundlage für die Durchführung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB ist als Anlage 1 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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