Betreff
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg zur Realisierung eines Einzelvorhabens in Wassenberg, Parkstraße
Vorlage
BV/FB4/022/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem vorliegenden Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg für den historischen Altstadtbereich zur Realisierung eines Einzelvorhabens (Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 barrierefreien Wohneinheiten, Parkstraße, Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstück 687) wird entsprochen.

 


Sachverhalt:

Das Architekturbüro Viethen, Erkelenz, beantragt mit Schreiben vom 22.05.2012 (Anlage 1) die Erteilung von Befreiungen der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg für den historischen Altstadtbereich (Anlage 2) und des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ für das Bauvorhaben Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 10 barrierefreien Wohneinheiten in Wassenberg, Parkstraße (Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstück 687).

 

Nach bereits erfolgten Vorgesprächen kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dem vorliegenden Antrag zu entsprechen, da das betroffene Grundstück im klassischen Sinne nicht der Gestaltungssatzung zuzurechnen ist, obwohl es räumlich dort angesiedelt ist (Randlage an der Parkstraße). Entsprechend wurde bereits hier auch das Wohn- und Geschäftshaus, Wassenberg, Graf-Gerhard-Straße 33, errichtet. Das jetzt beabsichtigte Bauvorhaben passt sich entsprechend der Umgebungsbebauung an und die heutige Baulücke würde sinnvoll geschlossen.

 

Gemäß § 10 der Gestaltungssatzung der Stadt Wassenberg sind Ausnahmen und Befreiungen möglich; hierüber entscheidet im Einzelfall der Rat nach vorheriger Beratung durch den Planungs- und Umweltausschuss.

 

Hinsichtlich der geringen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 16 „Stadtzentrum“ hat die Bauaufsichtsbehörde des Kreises Heinsberg eine Befreiung in Aussicht gestellt.

 

Ergänzend wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen:

-                      Flurkarte         (Anlage 3)

-                      Lageplan        (Anlage 4)

-                      Ansichten       (Anlage 5)

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto