Betreff
Bebauungsplan Nr. 80 A "Roermonder Straße" und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes; hier: Ergebnis der vorgezogenen Behördenbeteiligung und Beschluss zur Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Vorlage
BV/FB4/021/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem als Ergebnis der durchgeführten vorgezogenen Behördenbeteiligung erstellten städtebaulichen Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 80 A „Roermonder Straße“ wird zugestimmt und die Durchführung der Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§  3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 23.11.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 A „Roermonder Straße“ und die parallele 52. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

 

Am nördlichen Ortsrand der Ortschaft Wassenberg in Richtung Birgelen soll als Arrondierung der Ortslage ein Wohngebiet in einer Gesamtgröße von ca. 1,2 ha entstehen. Das Gebiet befindet sich außerhalb des Landschaftsschutzes.

 

Die bisherige Darstellung (als gemischte Baufläche sowie als Sondergebiet für sportliche Zwecke) im Flächennutzungsplan soll künftig in Wohnbaufläche geändert werden; der Bebauungsplan soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Die Erschließung ist unmittelbar über die Roermonder Straße geplant. Der Aufstellungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wurde am 09.01.2012 im Amtsblatt Nr. 01/2012 der Stadt Wassenberg bekannt gemacht.

 

Zwischenzeitlich wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im o.g. Verfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgenommen. Bis zum 08. Juni 2012 können noch entsprechende Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden eingehen; ggfls. wird ergänzend in der Ausschusssitzung berichtet. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegen keine Bedenken der beteiligten Fachbehörden vor.

 

Mit dem Ergebnis der vorgezogenen Behördenbeteiligung ist anschließend die Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Auf den beigefügten städtebaulichen Vorentwurf wird verwiesen (Anlage 1).

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto