Betreff
Ermächtigungsübertragung aus dem Haushalt 2011 nach 2012
Vorlage
MV/FB5/006/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2011 nach 2012 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.

Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.

Die Vorschriften orientieren sich an § 19 der kameralen Gem.HVO NRW (Übertragbarkeit). Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste, die das abgelaufene Jahr belasteten, entfallen, da die finanzielle Entwicklung nicht mehr in den Bezugsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“ dargestellt wird.

Durch die Übertragung wird lediglich die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die Liquidität des folgenden Jahres belastet.

Aufgrund des Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des Folgejahres zur Kenntnis zu geben.

Als Anlage ist eine Auflistung der vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen beigefügt. Die Deckung der dargestellten Übertragung von Aufwendungen erfolgt gem. § 43 Abs. 3 Gem.HVO NRW durch die Bildung einer entsprechenden Deckungsrücklage in der Bilanz des Jahresabschlusses 2011. Bezüglich der zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw. Finanzrechnung) besteht keine gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame Entlastung im Haushaltsjahr 2011 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung im Haushaltsjahr 2012. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich.

Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.343.270 € finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2011 eine Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 147.000 € abgesetzt und darüber hinaus ein fällig werdender Kredit von insgesamt 144.670 € außerplanmäßig getilgt werden konnte.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto