Sachverhalt:
Der Rat nimmt die
Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2011 nach 2012 gem. § 22 Abs. 4
Gemeindehaushaltsverordnung (Gem.HVO NRW) zur Kenntnis.
Der Gesetzgeber hat
mit den Regelungen des § 22 Gem.HVO NRW die rechtlichen Möglichkeiten
geschaffen, im Rahmen der Ermächtigungsübertragung die kontinuierliche und der
Aufgabenerfüllung gerecht werdende Bewirtschaftung der Haushaltsmittel auch
nach Schluss des Haushaltsjahres zu gewährleisten.
Die Vorschriften orientieren sich an § 19 der kameralen Gem.HVO NRW
(Übertragbarkeit). Mit Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements ist
das Haushaltsinstrument der Haushaltsausgabe- und Haushaltseinnahmereste, die
das abgelaufene Jahr belasteten, entfallen, da die finanzielle Entwicklung
nicht mehr in den Bezugsgrößen „Einnahmen und Ausgaben“ dargestellt wird.
Durch die Übertragung
wird lediglich die Ermächtigung (Erlaubnis) übertragen, im folgenden
Haushaltsjahr mehr Aufwendungen und/oder Auszahlungen auszulösen, als im
Haushaltsplan ausgewiesen sind. Damit wird sowohl das Ergebnis als auch die
Liquidität des folgenden Jahres belastet.
Aufgrund des
Budgetrechtes des Rates sind diese zusätzlichen Ermächtigungen dem Rat in einer
Übersicht mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan des
Folgejahres zur Kenntnis zu geben.
Als Anlage ist eine
Auflistung der vorgenommenen Ermächtigungsübertragungen beigefügt. Die Deckung
der dargestellten Übertragung von Aufwendungen erfolgt gem. § 43 Abs. 3 Gem.HVO
NRW durch die Bildung einer entsprechenden Deckungsrücklage in der Bilanz des
Jahresabschlusses 2011. Bezüglich der zahlungswirksamen Seite (Finanzplan bzw.
Finanzrechnung) besteht keine gesonderte Regelung. Die zahlungswirksame
Entlastung im Haushaltsjahr 2011 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung im
Haushaltsjahr 2012. Die zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine
Auswirkungen auf den Haushaltsausgleich.
Entsprechend der Vorgabe des Rates wird gem. Anlage 2 nochmals gesondert dargestellt, wie die investiven Ermächtigungsübertragungen von insgesamt 2.343.270 € finanziert sind. Zusätzlich erfolgt zur Information des Rates die Mitteilung, dass im investiven Bereich im Haushaltsjahr 2011 eine Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2010 in Höhe von 147.000 € abgesetzt und darüber hinaus ein fällig werdender Kredit von insgesamt 144.670 € außerplanmäßig getilgt werden konnte.