Betreff
Ausbau der "Ringstraße" in Birgelen;
ier: Vorstellung der Entwurfsplanung für die Bürgerinformationsveranstaltung
Vorlage
BV/SBW/011/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Ausbau der „Ringstraße“ in Birgelen, vom Elsumer Weg bis zur Straße Mittlerer Weg, wird zugestimmt.

Mit der heutigen Planfassung ist eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.

 

 


Sachverhalt:

Die „Ringstraße“ in Birgelen (vom Elsumer Weg bis zur Straße Mittlerer Weg) soll in diesem Jahr ausgebaut werden.

Von Herrn Dipl.-Ing. Formella ist eine Ausbauvariante erarbeitet worden, die sich in 2 Abschnitte unterteilt (Flurkarte siehe Anlage). Er wird die Ausbauvariante in der Ausschusssitzung vorstellen.

Diese Variante beruht auf der Planung des Ing.-Büros Gietemann aus dem Jahre 1997, worüber zu jener Zeit eine Informationsveranstaltung stattgefunden hat. Seinerzeit hatten sich alle Anwesenden für einen Straßenausbau entschieden. Der Ausbau der Ringstraße wurde allerdings wegen der damaligen ungeklärten Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Bebaubarkeit der Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstücke 526 und 1153 (früher 239) zurückgestellt.

Zur Zeit wird in einem Satzungsverfahren geklärt, ob die derzeit unbebauten Grundstücke entlang der Ringstraße, dazu gehören die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 11, Flurstück 193 sowie Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstücke 526 und 1153, einer künftigen baulichen Nutzung zugeführt werden können.

Da das Verfahren noch anhängig ist, sieht der weitere zeitliche Ablauf vor, mit der heute vom Ausschuss zugestimmten Entwurfsplanung eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, sobald sich in dem Bauleitverfahren (Klarstellungs-, Abrundungs- und erweiterten Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen) ein Ergebnis zur Bebaubarkeit der Flurstücke 193, 526 und 1153 abzeichnet.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto