Betreff
Ausbau eines Teilstücks der Straße "Leichweg" im Bebauungsplangebiet Nr. 79 "Erweiterung Brucherfeld"
hier: Beschluss des Bauprogramms
Vorlage
BV/SBW/010/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Ausbau des Teilstückes der Straße „Leichweg“ bis zur „Lambertusstraße“ in Birgelen wird entsprechend dem bereits ausgebauten Teilstück in bituminöser Bauweise mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m angepasst. Ein Gehweg wird einseitig in 1,50 m Breite angelegt.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Erschließungsarbeiten im Bebauungsplangebiet Nr. 79 „Erweiterung Brucherfeld“ soll das Teilstück „Leichweg“ bis zur „Lambertusstraße“ ausgebaut werden. Die Ausbauweise wird mit den beitragspflichtigen Bürgern abgestimmt und dem bereits ausgebauten Teilstück angepasst (Flurkarte siehe Anlage). Hierbei ist ergänzend zu erwähnen, dass festgestellt wurde, dass die vor dem Haus Lambertusstraße 27 stehende Linde hohl ist. Diese wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im Rahmen der Ausbaumaßnahme entfernt.

Die Ausbaumaßnahme wurde bereits mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt. Zusätzlich wurden die Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft des Mehrfamilienhauses Lambertusstraße 29 zu einem Straßenlanderwerb im Einmündungsbereich Leichweg/Lambertusstraße eingeleitet.

Es ist für die Stadt und die beitragspflichtigen Anlieger wirtschaftlich, die Ausbaumaßnahme im Zuge der inneren Erschließungsmaßnahme der städt. Entwicklungsgesellschaft durchzuführen. Der Stadtbetrieb geht für einen verbleibenden Stadtanteil in Vorleistung.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto