hier: Beschluss des Bauprogramms
Beschlussvorschlag:
Der Ausbau des Teilstückes der Straße „Leichweg“ bis zur „Lambertusstraße“ in Birgelen wird entsprechend dem bereits ausgebauten Teilstück in bituminöser Bauweise mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m angepasst. Ein Gehweg wird einseitig in 1,50 m Breite angelegt.
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Erschließungsarbeiten im Bebauungsplangebiet Nr. 79 „Erweiterung Brucherfeld“
soll das Teilstück „Leichweg“ bis zur „Lambertusstraße“ ausgebaut werden. Die
Ausbauweise wird mit den beitragspflichtigen Bürgern abgestimmt und dem bereits
ausgebauten Teilstück angepasst (Flurkarte siehe Anlage). Hierbei ist ergänzend
zu erwähnen, dass festgestellt wurde, dass die vor dem Haus Lambertusstraße 27
stehende Linde hohl ist. Diese wird zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht
im Rahmen der Ausbaumaßnahme entfernt.
Die Ausbaumaßnahme
wurde bereits mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg abgestimmt.
Zusätzlich wurden die Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft des
Mehrfamilienhauses Lambertusstraße 29 zu einem Straßenlanderwerb im
Einmündungsbereich Leichweg/Lambertusstraße eingeleitet.
Es ist für die
Stadt und die beitragspflichtigen Anlieger wirtschaftlich, die Ausbaumaßnahme
im Zuge der inneren Erschließungsmaßnahme der städt. Entwicklungsgesellschaft
durchzuführen. Der Stadtbetrieb geht für einen verbleibenden Stadtanteil in
Vorleistung.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |