Betreff
Endausbau der "Bataverstraße" im Baugebiet Nr. 57 "Rothenbachpark"
hier: Vorstellung der Entwurfsplanung für die Bürgerinformationsveranstaltung
Vorlage
SBW/016/2010
Aktenzeichen
Projekt-Nr. 024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der vorgestellten Entwurfsplanung zum Endausbau der „Bataverstraße“ im Baugebiet Nr. 57 „Rothenbachpark“ wird zugestimmt.

Mit der heutigen Planfassung ist eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen.


Sachverhalt:

Die „Bataverstraße“ im Bebauungsplangebiet Nr. 57 „Rothenbachpark“ (siehe beigefügten Auszug aus der Flurkarte) soll in diesem Jahr ausgebaut werden.

Das beauftragte Ingenieurbüro Gietemann aus Geilenkirchen hat hierfür 2 Ausbauvarianten erarbeitet, und zwar

Variante 1 als niveaugleicher Ausbau in Pflaster mit verkehrsberuhigenden Elementen in Form von Pflanzbeeten.

Variante 2 mit bituminöser Befestigung der Fahrbahn und einem beidseitigen Gehweg in Pflaster. Auch hier sollen verkehrsberuhigende Elemente in Form von Pflanzbeeten eingebaut werden.

Die Entwurfsplanung wird Herr Dipl.-Ing. Gietemann in der Sitzung vorstellen.

Der weitere zeitliche Ablauf sieht vor, dass die Bürgerinformationsveranstaltung am Donnerstag, dem 04.03.2010 im Ratssaal stattfindet und in der darauffolgenden Ratssitzung am 25.03.2010 der Beschluss des Bauprogramms gefasst werden soll.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto