Betreff
Stadtkernsanierung Wassenberg; hier: Folgenutzung ehemaliges Freibad
Vorlage
BV/FB4/008/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem vorgelegten Nutzungskonzept der Investoren Janssen, Hensges und Dahmen vom 16.03.2012 hinsichtlich der Folgenutzung des ehemaligen Freibades Wassenberg zuzustimmen.


Sachverhalt:

Vorgenannter Betreff war zuletzt Beratungsgegenstand in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 08.02. 2012 (TOP 3.) sowie in der Sitzung des Stadtrates am 01.03. 2012 (TOP 6.).

Zum Sitzungstermin des Stadtrates wurde zunächst mit Datum vom 14.02.2012 ein parteiübergreifender Antrag zur Folgenutzung des alten Freibades in Wassenberg durch die Stadtverordneten und sachkundigen Bürger/-innen des Planungs- und Umweltausschusses aller im Rat vertretenen Parteien (außer der Partei Die Linken) des Stadtgebietes Wassenberg eingereicht ( Anlage 1 ).

Desweiteren folgte zu diesem Tagesordnungspunkt mit Datum vom 26.02. 2012 ein Antrag der Herren  Dahmen, Janssen und Hensges, der darauf abstellt, die Folgenutzung des ehemaligen Freibades in Wassenberg durch private Investoren zu betreiben ( Anlage 2 ).

Nach ausführlicher Beratung im Stadtrat am 01.03.2012 wurde sich dafür ausgesprochen, zunächst kurzfristig ein Gespräch mit den möglichen Investoren zu suchen. Ferner wurde der Beschluss gefasst, dass am Donnerstag, 29.03.2012, um 18.30 Uhr, eine Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses mit dem Tagesordnungspunkt „Folgenutzung des ehemaligen Freibades“ stattfindet. Der Planungs- und Umweltausschuss erhält in der Angelegenheit Beschlussvollmacht.

Im Rahmen des Erörterungsgespräches mit den möglichen Investoren, den Stadtverordneten der Ortschaft Wassenberg, dem Vorsitzenden des Planungs- und Umweltausschusses und der Verwaltung   am 21.03.2012 erfolgte die Konzeptvorstellung auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes vom 16.03.2012        ( Anlage 3 ).

Als Ergebnis dieses Erörterungsgespräches wurde sich einvernehmlich auf nachfolgende Vorgehensweise verständigt, um eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zu ermöglichen:

1.                  In der Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 29.03.2012 wird das Nutzungskonzept nochmals ausführlich vorgestellt.

2.                  Der Planungs- und Umweltausschuss übt die Beschlussvollmacht nicht aus;     jedoch erfolgt eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat.

3.                  Auf der Grundlage dieser Ausschussempfehlung wird die Verwaltung mit den  Investoren die Vertragsregelungen ( Erbbaurechtsvertrag für das ehemalige Freibadgelände – identisch mit der heute eingefriedeten Fläche - und Pachtvertrag für den Gondelweiher – Bootsbetrieb - ) erarbeiten und vom zuständigen Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksauschuss noch vor der Ratssitzung am 03.05.2012 beschließen lassen.

4.         Abschließend soll dann der Stadtrat in Kenntnis der Vertragslage  am             03.05.2012 dem Nutzungskonzept zustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto