Beschlussvorschlag:
Der Planungs- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat, dem vorgelegten Nutzungskonzept der
Investoren Janssen, Hensges und Dahmen vom 16.03.2012 hinsichtlich der
Folgenutzung des ehemaligen Freibades Wassenberg zuzustimmen.
Sachverhalt:
Vorgenannter Betreff war zuletzt Beratungsgegenstand in der Sitzung des
Planungs- und Umweltausschusses am 08.02. 2012 (TOP 3.) sowie in der Sitzung
des Stadtrates am 01.03. 2012 (TOP 6.).
Zum Sitzungstermin des Stadtrates wurde zunächst mit Datum vom
14.02.2012 ein parteiübergreifender Antrag zur Folgenutzung des alten Freibades
in Wassenberg durch die Stadtverordneten und sachkundigen Bürger/-innen des
Planungs- und Umweltausschusses aller im Rat vertretenen Parteien (außer der Partei
Die Linken) des Stadtgebietes
Wassenberg eingereicht ( Anlage 1 ).
Desweiteren folgte zu diesem Tagesordnungspunkt mit Datum vom 26.02.
2012 ein Antrag der Herren Dahmen,
Janssen und Hensges, der darauf abstellt, die Folgenutzung des ehemaligen
Freibades in Wassenberg durch private Investoren zu betreiben ( Anlage 2 ).
Nach ausführlicher Beratung im Stadtrat am 01.03.2012 wurde sich dafür
ausgesprochen, zunächst kurzfristig ein Gespräch mit den möglichen Investoren
zu suchen. Ferner wurde der Beschluss gefasst, dass am Donnerstag, 29.03.2012,
um 18.30 Uhr, eine Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses mit dem
Tagesordnungspunkt „Folgenutzung des ehemaligen Freibades“ stattfindet.
Der Planungs- und Umweltausschuss erhält in der Angelegenheit Beschlussvollmacht.
Im Rahmen des Erörterungsgespräches mit den möglichen Investoren, den
Stadtverordneten der Ortschaft Wassenberg, dem Vorsitzenden des Planungs- und
Umweltausschusses und der Verwaltung am
21.03.2012 erfolgte die Konzeptvorstellung auf der Grundlage des
Nutzungskonzeptes vom 16.03.2012 ( Anlage 3 ).
Als Ergebnis dieses Erörterungsgespräches wurde sich einvernehmlich auf
nachfolgende Vorgehensweise verständigt, um eine zeitnahe Umsetzung des
Vorhabens zu ermöglichen:
1.
In der
Sondersitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 29.03.2012 wird das
Nutzungskonzept nochmals ausführlich vorgestellt.
2.
Der
Planungs- und Umweltausschuss übt die Beschlussvollmacht nicht aus; jedoch erfolgt eine Beschlussempfehlung an
den Stadtrat.
3.
Auf der
Grundlage dieser Ausschussempfehlung wird die Verwaltung mit den Investoren die Vertragsregelungen (
Erbbaurechtsvertrag für das ehemalige Freibadgelände – identisch mit der heute
eingefriedeten Fläche - und Pachtvertrag für den Gondelweiher – Bootsbetrieb -
) erarbeiten und vom zuständigen Wirtschaftsförderungs- und Grundstücksauschuss
noch vor der Ratssitzung am 03.05.2012 beschließen lassen.
4. Abschließend soll dann
der Stadtrat in Kenntnis der Vertragslage
am 03.05.2012 dem
Nutzungskonzept zustimmen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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