hier: Folgenutzung ehemaliges Freibad
Sachverhalt:
Bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 27. September
2011 (TOP 2.) wurden von drei örtlichen Architekturbüros Planentwürfe zum o.g.
Betreff vorgestellt. Diese Präsentationen wurden den Fraktionen anschließend
als Anlage zur Niederschrift ( in Papierform ) sowie digital zur weiteren
Beratung zur Verfügung gestellt.
Alle Entwürfe stellten schwerpunktmäßig die Fortführung des Parkgürtels
in diesem Bereich, die Erhaltung des ehemaligen Badewärterhäuschens sowie die
Verlagerung des Spielplatzes (gegenüber an der Parkstraße) heraus. Desweiteren
solle durch schnelles Handeln erreicht werden, den heutigen Missstand zu
beseitigen.
Der Bereich des ehemaligen Freibades ist im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als Grünfläche dargestellt. In
Abstimmung mit der Bauaufsicht des Kreises Heinsberg wurde geklärt, dass für
mögliche Folgenutzungen in diesem Bereich ( z.B. Spielplatzverlagerung,
Volleyballfeld, sportliche Aktivitäten, Erhalt oder auch Neubau eines Gebäudes
für möglicherweise gastronomische Zwecke) unter dem Aspekt des derzeit
geschilderten Sachverhaltes keine Änderung des Flächennutzungsplanes
erforderlich ist und dass die vorgesehenen Maßnahmen auch als
Einzelbaumaßnahmen im Bereich der Grünflächen genehmigungsfähig erscheinen ( §
35 Abs. II Baugesetzbuch ). Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein
konkretes Maßnahmenprogramm, das vom Stadtrat noch abschließend zu beschließen
wäre, maßgebliche Grundlage für die abschließende Beurteilung der Bauaufsicht
sein wird.
Bezüglich einer Umnutzung des Spielplatzgeländes entlang der Parkstraße
im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 22 „Welfenstraße“ mit der Maßgabe,
diese Fläche zukünftig einer baulichen Nutzung zuzuführen, teilt das Kreisbauamt
Heinsberg die von hier vertretene Rechtsauffassung, dass dies in einem
vereinfachten Änderungsverfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch erfolgen könnte.
Aus Sicht der Verwaltung ist es unabdingbar, dass zunächst ein konkretes
Maßnahmenprogramm erstellt und vom Stadtrat beschlossen wird. Auf dieser
Grundlage wären dann die weiteren bau- bzw. planungsrechtlichen Schritte
vorzunehmen.