hier: Photovoltaikanlagen auf der kreiseigenen Deponie Wassenberg-Rothenbach
Beschlussvorschlag:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg wird in einem 53. Änderungsverfahren zur Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für einen Teilbereich der kreiseigenen Deponie Wassenberg-Rothenbach (Bruttofläche von rd. 5,5 ha) geändert.
Sachverhalt:
Der gemeinsame Antrag der CDU-Kreistagsfraktion sowie der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.06.2011 war bereits Beratungsgegenstand der
öffentlichen Planungs- und Umweltausschusssitzung am 27. September 2011 (TOP
3.).
Vorgenannter Antrag stellt darauf ab, die Eignung und Bereitstellung von
Flächen auf den Deponien Wassenberg-Rothenbach und Gangelt-Hahnbusch zur
Installation von Photovoltaikanlagen zu prüfen.
Die beim Kreis Heinsberg vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass eine
Bruttofläche von rd. 5,5 ha auf der Deponie Wassenberg-Rothenbach grundsätzlich
für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet ist.
Nach Prüfung der grundsätzlichen Geeignetheit gilt es nunmehr, die
planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die Deponie Rothenbach liegt westlich der Ortschaft Rosenthal. Sie
gehört zum Wassenberger Horst, einem Höhenrücken im Stadtgebiet Wassenberg.
Östliche Grenze des Deponiegeländes ist die L 117. Bei dem Deponiegelände
handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube. Mitte der 60er Jahre bis 1975
nutzte die Stadt Wassenberg das Gelände als Deponie. Anschließend erfolgte die
Übernahme der Deponie durch den Kreis Heinsberg. Am 31. Mai 2005 endete der
Ablagerungsbetrieb; seitdem befindet sich die Kreismülldeponie Rothenbach in
der Stilllegungsphase. Die Gesamtfläche der Kreismülldeponie Rothenbach
einschließlich 6 ha Altkörper beträgt rd. 25 ha.
Der Regionalplan weist den Standort als Sonderfläche für
„Abfallbehandlungs-, Abfallbeseitigungsanlagen“ aus. Im rechtswirksamen
Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist die Deponie Wassenberg-Rothenbach
als Fläche für Versorgungsanlagen gekennzeichnet. Hierbei erfolgt sowohl eine
Ausweisung als „Versorgungsanlage Abfall“
als auch als „Versorgungsanlage Elektrizität“
(Gasmotorenanlage). Als perspektivische Nutzung ist zudem der Bereich der
Deponie mit dem Schriftzug „Wiederaufforstung“
und „Freizeit- und Erholung“
versehen.
Der beigefügte Lageplan kennzeichnet die v.g. Teilfläche für die
Photovoltaikanlagen. Im durchzuführenden Änderungsverfahren soll diese
zukünftig als „Sonderbaufläche Solar“ mit dem Hinweis „Erneuerbare Energien“
dargestellt werden.
Gemäß ordnungsbehördlicher Verordnung über Landschaftsschutzgebiete im
Kreis Heinsberg vom 09.06.2006 liegt die gesamte Fläche der Deponie im
Landschaftsschutzgebiet.
Mit dem „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in
den Städten und Gemeinden“ vom 22.07.2011 wurde das Baugesetzbuch zwecks
Stärkung bauleitplanerischer Festsetzungen im Bereich der erneuerbaren Energien
maßgeblich geändert. Insofern ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der
Stadt Wassenberg geboten.
Da die Stilllegungs- und Nachsorgephase der kreiseigenen Deponie
Wassenberg-Rothenbach noch über Jahrzehnte reichen wird, werden die heute
gültigen Rekultivierungsziele nicht tangiert. Dies bedeutet im Weiteren, dass
auch die Darstellungen des Regionalplanes im Ergebnis nicht negativ berührt
werden.
Die Zustimmungsfähigkeit des Vorhabens von Seiten der Bezirksregierung
Köln als Planfeststellungsbehörde für die Deponie (Dezernat 52) wurde ebenso
wie die der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg bereits im Vorfeld
signalisiert. Die Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde der
Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) dauern derzeit noch an.
Aufgrund der einzuhaltenden Abstände zu technischen Anlagen sowie
freizuhaltender Wege auf der Deponie ist von einer „Netto-Inanspruchnahme“ der
Deponiefläche in einer Größenordnung von rd. 3 ha auszugehen.
Es wurde bereits im Vorfeld geregelt, dass die Kosten dieses
FNP-Änderungsverfahrens seitens des Kreises Heinsberg getragen werden.