Betreff
53. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg;
hier: Photovoltaikanlagen auf der kreiseigenen Deponie Wassenberg-Rothenbach
Vorlage
BV/FB4/005/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg wird in einem         53. Änderungsverfahren zur Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen für einen Teilbereich der kreiseigenen Deponie Wassenberg-Rothenbach (Bruttofläche von rd. 5,5 ha) geändert.


Sachverhalt:

 

Der gemeinsame Antrag der CDU-Kreistagsfraktion sowie der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 22.06.2011 war bereits Beratungsgegenstand der öffentlichen Planungs- und Umweltausschusssitzung am 27. September 2011 (TOP 3.).

 

Vorgenannter Antrag stellt darauf ab, die Eignung und Bereitstellung von Flächen auf den Deponien Wassenberg-Rothenbach und Gangelt-Hahnbusch zur Installation von Photovoltaikanlagen zu prüfen.

 

Die beim Kreis Heinsberg vorgenommene Prüfung hat ergeben, dass eine Bruttofläche von rd. 5,5 ha auf der Deponie Wassenberg-Rothenbach grundsätzlich für die Errichtung von Photovoltaikanlagen geeignet ist.

 

Nach Prüfung der grundsätzlichen Geeignetheit gilt es nunmehr, die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.

 

Die Deponie Rothenbach liegt westlich der Ortschaft Rosenthal. Sie gehört zum Wassenberger Horst, einem Höhenrücken im Stadtgebiet Wassenberg. Östliche Grenze des Deponiegeländes ist die L 117. Bei dem Deponiegelände handelt es sich um eine ehemalige Kiesgrube. Mitte der 60er Jahre bis 1975 nutzte die Stadt Wassenberg das Gelände als Deponie. Anschließend erfolgte die Übernahme der Deponie durch den Kreis Heinsberg. Am 31. Mai 2005 endete der Ablagerungsbetrieb; seitdem befindet sich die Kreismülldeponie Rothenbach in der Stilllegungsphase. Die Gesamtfläche der Kreismülldeponie Rothenbach einschließlich 6 ha Altkörper beträgt rd. 25 ha.

 

Der Regionalplan weist den Standort als Sonderfläche für „Abfallbehandlungs-, Abfallbeseitigungsanlagen“ aus. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist die Deponie Wassenberg-Rothenbach als Fläche für Versorgungsanlagen gekennzeichnet. Hierbei erfolgt sowohl eine Ausweisung als „Versorgungsanlage Abfall“ als auch als „Versorgungsanlage Elektrizität“ (Gasmotorenanlage). Als perspektivische Nutzung ist zudem der Bereich der Deponie mit dem Schriftzug „Wiederaufforstung“ und „Freizeit- und Erholung“ versehen.

 

Der beigefügte Lageplan kennzeichnet die v.g. Teilfläche für die Photovoltaikanlagen. Im durchzuführenden Änderungsverfahren soll diese zukünftig als „Sonderbaufläche Solar“ mit dem Hinweis „Erneuerbare Energien“ dargestellt werden.

 

Gemäß ordnungsbehördlicher Verordnung über Landschaftsschutzgebiete im Kreis Heinsberg vom 09.06.2006 liegt die gesamte Fläche der Deponie im Landschaftsschutzgebiet.

 

Mit dem „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ vom 22.07.2011 wurde das Baugesetzbuch zwecks Stärkung bauleitplanerischer Festsetzungen im Bereich der erneuerbaren Energien maßgeblich geändert. Insofern ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg geboten.

 

Da die Stilllegungs- und Nachsorgephase der kreiseigenen Deponie Wassenberg-Rothenbach noch über Jahrzehnte reichen wird, werden die heute gültigen Rekultivierungsziele nicht tangiert. Dies bedeutet im Weiteren, dass auch die Darstellungen des Regionalplanes im Ergebnis nicht negativ berührt werden.

 

Die Zustimmungsfähigkeit des Vorhabens von Seiten der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde für die Deponie (Dezernat 52) wurde ebenso wie die der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg bereits im Vorfeld signalisiert. Die Gespräche mit der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln (Dezernat 32) dauern derzeit noch an.

 

Aufgrund der einzuhaltenden Abstände zu technischen Anlagen sowie freizuhaltender Wege auf der Deponie ist von einer „Netto-Inanspruchnahme“ der Deponiefläche in einer Größenordnung von rd. 3 ha auszugehen.

 

Es wurde bereits im Vorfeld geregelt, dass die Kosten dieses FNP-Änderungsverfahrens seitens des Kreises Heinsberg getragen werden.