Beschlussvorschlag:
- Die in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage einzeln aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025 werden beschlossen.
- Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.
Sachverhalt:
Die Einbringung des Entwurfs zur Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 07.11.2024.
Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.
Dies umfasst im Wesentlichen:
- Anpassung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer gemäß der aktuellen Regionalisierung der Steuerschätzung Oktober 2024.
- Anpassung der Schlüsselzuweisung vom Land, der allgemeinen Investitionspauschale, Schulpauschale, Sportpauschale, Aufwandspauschale und Forstpauschale gemäß der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) NRW 2025 vom 05.11.2024.
- Reduzierung der Erträge aus Straßenreinigungsgebühren gemäß der Neufassung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2025.
- Erhöhung der veranschlagten Aufwendungen für die Unterhaltung von Deichanlagen.
- Reduzierung der allgemeinen Kreisumlage auf Grund der Aktualisierung der Eckdaten um Haushalt 2025 des Kreises Heinsberg vom 20.11.2024.
- Reduzierung der Mehrbelastung für das Kreisjugendamt auf Grund der Gewährung eines Belastungsausgleichs des Landes an den Kreis Heinsberg.
- Reduzierung des Bedarfs an Krediten zur Liquiditätssicherung und nachfolgende Reduzierung der Zinsaufwendungen auf Grund der verbesserten Liquiditätslage in der lfd. Verwaltungstätigkeit.
- (Geringfügige) Reduzierung der Kredite für Investitionen auf Grund der betragsgleichen Erhöhung der pauschalen investiven Zuwendungen und nachfolgende (geringfügige) Reduzierung der Zinsaufwendungen.
Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2025 eine Verbesserung des geplanten Jahresfehlbetrags um insgesamt 352.000 € auf nunmehr -4.886.000 €.
Auf Grund der Anpassung der Aufnahme und Tilgung von Krediten ergibt sich im Finanzplan keine Veränderung des für das Jahr 2025 geplanten Ergebnisses.
Die Anpassungen sind im als Anlage beigefügten Änderungsnachweis vollständig aufgeführt, betraglich beziffert und erläutert.
Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind ebenfalls dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Anlagenverzeichnis:
- Haushaltssatzung 2025
- Gesamtergebnisplan 2025
- Gesamtfinanzplan 2025
- Änderungsnachweis zur Haushaltsplanung 2025