Beschlussvorschlag:
Die
Vorhabenliste vom 18.11.2024 wird zur weiteren Anwendung und Bearbeitung
beschlossen.
Sachverhalt:
In seiner
Sitzung am 20.06.2024 hat der Rat der Stadt Wassenberg die Leitlinien für die
Ausübung von Bürgerbeteiligungsinstrumenten bei der Stadt Wassenberg – die sog.
Bürgerbeteiligungsleitlinie – beschlossen. Mit Beschluss ist die
Bürgerbeteiligungsleitlinie sodann in Kraft getreten und wurde im Amtsblatt Nr.
12/2024 vom 26.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.
Die
Bürgerinnen und Bürger sind in diesem Zusammenhang wichtige Ideengeberinnen und
Ideengeber für die Verwaltung und den Stadtrat. Die Bürgerbeteiligung soll so
ermöglichen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wassenberg aktiv
an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen mitwirken können. Ebenso
wird hierdurch Transparenz geschaffen und das Vertrauen zwischen den
Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und der Politik weiter gestärkt. Hierzu
soll insbesondere ein verlässliches Verfahren gewährleistet werden, über das
Erfahrung, Sachverstand und vor allem die Interessenvielfalt der Einwohnerinnen
und Einwohner Wassenbergs aktiv in den Gestaltungs- und Entscheidungsprozess
eingebunden werden können. Ziel ist sodann, schnelle und praxisorientiere
Entscheidungen unter Berücksichtigung der Sichtweise der Bevölkerung durch
einen öffentlichen Diskurs zu treffen.
Gemäß Ziffer 2
der Bürgerbeteiligungsleitlinie ist ein zentrales Element dieser
Bürgerbeteiligung – als Form der gemeinsamen Gestaltung von Vorhaben und
Projekten der Stadt Wassenberg – die sog. Vorhabenliste, die die Verwaltung in
Abstimmung mit dem Stadtrat erstellt. Sie dient der sehr frühzeitigen
Information der Öffentlichkeit zur Förderung des Dialogs, der
Rückkopplung/Meinungsäußerung und der Mitgestaltung bei Projekten.
Darüber hinaus
werden die weiteren Projektphasen und Ergebnisse im Rahmen der Vorhabenliste
fortgeschrieben. Die Vorhabenliste wird nach Ziffer 3 Absatz 1 der
Bürgerbeteiligungsleitlinie im Internet veröffentlicht und zwei Mal jährlich –
zum Ende und zur Mitte des Jahres – aktualisiert.
Da die
Zuständigkeiten für die nach den Leitlinien zu treffenden Entscheidungen
einstweilen dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen wurden, erfolgt nun
erstmalig die Vorlage einer ersten Vorhabenliste. Die darin genannten Projekte
werden auf der Website bereitgestellt und hierauf im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen.
Über die
Aufnahme weiterer Projekte entscheidet im Rahmen der Fortschreibung sodann der
Haupt- und Finanzausschuss.
Die Aufgaben
der Koordinierungsstelle (vgl. Ziffer 3 Absatz 4 der
Bürgerbeteiligungsleitlinie) nimmt der Fachbereich Zentrale Aufgaben, dort Herr
Schlebusch, wahr. Entsprechende Erreichbarkeiten werden sowohl auf der Website
als auch im Serviceportal veröffentlicht.
Anlagenverzeichnis:
Vorhabenliste vom 18.11.2024 (Anlage 1)