Betreff
Vorhabenliste zur Bürgerbeteiligungsleitlinie
Vorlage
BV/FB1/115/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Vorhabenliste vom 18.11.2024 wird zur weiteren Anwendung und Bearbeitung beschlossen.


Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 20.06.2024 hat der Rat der Stadt Wassenberg die Leitlinien für die Ausübung von Bürgerbeteiligungsinstrumenten bei der Stadt Wassenberg – die sog. Bürgerbeteiligungsleitlinie – beschlossen. Mit Beschluss ist die Bürgerbeteiligungsleitlinie sodann in Kraft getreten und wurde im Amtsblatt Nr. 12/2024 vom 26.06.2024 öffentlich bekannt gemacht.

Die Bürgerinnen und Bürger sind in diesem Zusammenhang wichtige Ideengeberinnen und Ideengeber für die Verwaltung und den Stadtrat. Die Bürgerbeteiligung soll so ermöglichen, dass die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Wassenberg aktiv an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen mitwirken können. Ebenso wird hierdurch Transparenz geschaffen und das Vertrauen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und der Politik weiter gestärkt. Hierzu soll insbesondere ein verlässliches Verfahren gewährleistet werden, über das Erfahrung, Sachverstand und vor allem die Interessenvielfalt der Einwohnerinnen und Einwohner Wassenbergs aktiv in den Gestaltungs- und Entscheidungsprozess eingebunden werden können. Ziel ist sodann, schnelle und praxisorientiere Entscheidungen unter Berücksichtigung der Sichtweise der Bevölkerung durch einen öffentlichen Diskurs zu treffen.

Gemäß Ziffer 2 der Bürgerbeteiligungsleitlinie ist ein zentrales Element dieser Bürgerbeteiligung – als Form der gemeinsamen Gestaltung von Vorhaben und Projekten der Stadt Wassenberg – die sog. Vorhabenliste, die die Verwaltung in Abstimmung mit dem Stadtrat erstellt. Sie dient der sehr frühzeitigen Information der Öffentlichkeit zur Förderung des Dialogs, der Rückkopplung/Meinungsäußerung und der Mitgestaltung bei Projekten.

Darüber hinaus werden die weiteren Projektphasen und Ergebnisse im Rahmen der Vorhabenliste fortgeschrieben. Die Vorhabenliste wird nach Ziffer 3 Absatz 1 der Bürgerbeteiligungsleitlinie im Internet veröffentlicht und zwei Mal jährlich – zum Ende und zur Mitte des Jahres – aktualisiert.

Da die Zuständigkeiten für die nach den Leitlinien zu treffenden Entscheidungen einstweilen dem Haupt- und Finanzausschuss übertragen wurden, erfolgt nun erstmalig die Vorlage einer ersten Vorhabenliste. Die darin genannten Projekte werden auf der Website bereitgestellt und hierauf im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen.

Über die Aufnahme weiterer Projekte entscheidet im Rahmen der Fortschreibung sodann der Haupt- und Finanzausschuss.

Die Aufgaben der Koordinierungsstelle (vgl. Ziffer 3 Absatz 4 der Bürgerbeteiligungsleitlinie) nimmt der Fachbereich Zentrale Aufgaben, dort Herr Schlebusch, wahr. Entsprechende Erreichbarkeiten werden sowohl auf der Website als auch im Serviceportal veröffentlicht.



Anlagenverzeichnis:

Vorhabenliste vom 18.11.2024 (Anlage 1)