Sachverhalt:
I.
Mit Schreiben
der Fraktion Krethi & Plethi vom 21.08.2024 beantragt diese, bei
zukünftigen Grünanlagen oder bei Austausch alter Bepflanzung 50 % Nuss- und
Obstgehölz zu pflanzen; darüber hinaus sollen in Grünanlagen nach Möglichkeit Kräuter
wie Rosmarin, Salbei etc. sowie Obst wie Erdbeeren und Brombeeren gepflanzt
werden. Wegen der Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag
verwiesen.
Mit Schreiben
der SPD-Fraktion vom 13.09.2024 wird die Erstellung eines Konzeptes beantragt,
das sich an dem Vorbild „Essbare Stadt Andernach“ orientieren soll. Ziel dort
sei die Schaffung von städtischen und privaten Gärten, die mit Obst und Gemüse
bepflanzt werden sollen. Wegen der Einzelheiten wird auch hier auf den in der
Anlage beigefügten Antrag verwiesen.
II.
Grundsätzlich
ist vorab darauf hinzuweisen, dass das Bemühen um ökologisch wertvolle
Bepflanzung, wie dies etwa von der Bürgerinitiative „Köstliches Wassenberg“
unterstützt wird, begrüßt wird.
Aus Sicht der
Verwaltung können der damit verbundene Pflanz- und Pflegemehraufwand jedoch
nicht durch städtische Mitarbeitende und aus städtischen Mitteln erfolgen,
sondern müssten vielmehr ehrenamtlich organisiert werden.
III.
Um das
Anliegen gleichwohl zu unterstützen, würde die Stadt in ihrem Eigentum stehende
geeignete Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung stellen, auf denen
entsprechende Vorhaben umgesetzt werden könnten.
Die einzelnen
nachbenannten Flächen sind planungsrechtlich geprüft und mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmt:
1. Gem. Wassenberg, Flur 4, Flurstück
63 (Obstsortengarten Am Stern, Wassenberg-Oberstadt)
Die Fläche
liegt im Eigentum der Stadt Wassenberg und wird bereits als „Rheinischer
Obstsortengarten“ der NABU-Stiftung Naturerbe NRW genutzt und zu dieser Nutzung
an den Förderverein Obstsortenvielfalt e.V. verpachtet.
Die Fläche ist
für die Bepflanzung mit Obstbäumen besonders geeignet. Planungsrechtliche oder
naturschutzrechtliche Belange stehen dem nicht entgegen.
Die
Anpflanzung von Gemüsebeeten ist in geringem Umfang in Form eines schmalen
Streifens am Rand des Grundstücks denkbar, ggf. als Hochbeete.
2. Gemarkung Ophoven, Flur 3, Flurstück
303 (Grünfläche in Ophoven)
Die Fläche
befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 50 „An der Mühle“. Die
Parzellen 302, 303 und 383 sind als öffentliche Grünfläche (Parkanlage)
ausgewiesen. Hier befindet sich ein Regenrückhaltebecken, in den das anfallende
Regenwasser des Baugebietes eingeleitet wird. Das Regenrückhaltebecken ist
gänzlich eingezäunt und entlang des Zaunes bereits mit Obstbäumen bepflanzt.
Des Weiteren befindet sich in diesem Bereich der Mühlenweiher sowie eine
Streuobstwiese. Das gesamte Areal ist vom Dorfverschönerungsverein Ophoven
angelegt worden und wird auch von diesem unterhalten.
Aus
planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Bepflanzung der in
der Anlage schraffiert dargestellten Teilflächen der Parzelle 303 mit
Obstbäumen.
Die
Anpflanzung von Gemüse in diesem Bereich ist jedoch nicht empfehlenswert.
3. Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück
203 (Grünfläche Effeld)
Die Fläche
liegt unmittelbar an der Dorfstraße (Ortsausgang Richtung Rothenbach) und ist
im Bebauungsplan Nr. 78 „Heckenstraße“ als „öffentliche Grünfläche“
(Streuobstwiese) festgesetzt. Die Streuobstwiese wurde bereits angelegt.
Der
Anpflanzung weiterer Obstbäume wird wegen der bereits vorhandenen Obstbäume
nicht empfohlen, jedoch ist die Anpflanzung von Gemüse entlang eines schmalen
Streifens, ggf. in Form von Hochbeeten, grundsätzlich möglich. Die Zuwegung zum
Grundstück für ein etwa vier Meter breites Mähfahrzeug ist zu gewährleisten.
4. Gemarkung Wassenberg, Flur 8,
Flurstück 569 (Wassenberg-Unterstadt)
Die Fläche
liegt im Bebauungsplangebiet 22 „Welfenstraße“ und befindet sich an der Straße
Am Bleichdamm. Sie ist als öffentliche Grünfläche ausgewiesen mit der
zusätzlichen Festsetzung zur Erhaltung der vorhandenen Bäume.
Insoweit
stehen der Anpflanzung von maximal zwei Obstbäumen unter Beibehaltung der
Bestandsbäume keine planungs- oder naturschutzrechtlichen Belange entgegen. Die
Anpflanzung von Gemüse kommt hier nicht in Betracht.
IV.
Die im Antrag
der Fraktion Krethi & Plethi gewünschte Anpflanzung von Obst- und
Nussgehölzen wird aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht abgelehnt. Die z.
B. durch Fallobst hervorgerufene Gefährdung Dritter durch Wespen etc. oder
verursachte Rutschgefahren im öffentlichen Raum sind ebenso nicht vertretbar,
wie Beschädigungen etwa von PKW durch herabfallendes Obst.
Auch das
Anpflanzen von Kräutern im öffentlichen Raum wird im Hinblick auf die
Einwirkungen etwa von Hundeurin etc. als unrealistisch – jedenfalls bei
beabsichtigter Verwertung der Kräuter – erachtet. Hieran ändert auch der (nicht
finanzierbare) Vorschlag nichts, die Beete mittels Trockenmauern einzufrieden.
Das Bepflanzen
privater Bereiche, etwa durch Entsiegelung von Vorgärten, ist ausdrücklich zu
befürworten, hierzu bedarf es jedoch keines städtischen Konzeptes.
Anlagenverzeichnis:
Antrag der Fraktion Krethi & Plethi vom 21.08.2024 (Anlage 1)
Antrag der SPD-Fraktion vom 13.09.2024 (Anlage 2)
Übersicht Flächen (Anlage 3)