Betreff
Antrag der Fraktion Krethi & Plethi vom 21.08.2024 betreffend "eat city - Wildes Wassenberg" und Antrag der SPD-Fraktion vom 13.09.2024 betreffend "Essbare Stadt Wassenberg"
Vorlage
MV/FB1/041/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

I.

Mit Schreiben der Fraktion Krethi & Plethi vom 21.08.2024 beantragt diese, bei zukünftigen Grünanlagen oder bei Austausch alter Bepflanzung 50 % Nuss- und Obstgehölz zu pflanzen; darüber hinaus sollen in Grünanlagen nach Möglichkeit Kräuter wie Rosmarin, Salbei etc. sowie Obst wie Erdbeeren und Brombeeren gepflanzt werden. Wegen der Einzelheiten wird auf den in der Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

Mit Schreiben der SPD-Fraktion vom 13.09.2024 wird die Erstellung eines Konzeptes beantragt, das sich an dem Vorbild „Essbare Stadt Andernach“ orientieren soll. Ziel dort sei die Schaffung von städtischen und privaten Gärten, die mit Obst und Gemüse bepflanzt werden sollen. Wegen der Einzelheiten wird auch hier auf den in der Anlage beigefügten Antrag verwiesen.

II.

Grundsätzlich ist vorab darauf hinzuweisen, dass das Bemühen um ökologisch wertvolle Bepflanzung, wie dies etwa von der Bürgerinitiative „Köstliches Wassenberg“ unterstützt wird, begrüßt wird.

Aus Sicht der Verwaltung können der damit verbundene Pflanz- und Pflegemehraufwand jedoch nicht durch städtische Mitarbeitende und aus städtischen Mitteln erfolgen, sondern müssten vielmehr ehrenamtlich organisiert werden.

III.

Um das Anliegen gleichwohl zu unterstützen, würde die Stadt in ihrem Eigentum stehende geeignete Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung stellen, auf denen entsprechende Vorhaben umgesetzt werden könnten.

Die einzelnen nachbenannten Flächen sind planungsrechtlich geprüft und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt:

1. Gem. Wassenberg, Flur 4, Flurstück 63 (Obstsortengarten Am Stern, Wassenberg-Oberstadt)

Die Fläche liegt im Eigentum der Stadt Wassenberg und wird bereits als „Rheinischer Obstsortengarten“ der NABU-Stiftung Naturerbe NRW genutzt und zu dieser Nutzung an den Förderverein Obstsortenvielfalt e.V. verpachtet.

Die Fläche ist für die Bepflanzung mit Obstbäumen besonders geeignet. Planungsrechtliche oder naturschutzrechtliche Belange stehen dem nicht entgegen.

Die Anpflanzung von Gemüsebeeten ist in geringem Umfang in Form eines schmalen Streifens am Rand des Grundstücks denkbar, ggf. als Hochbeete.

2. Gemarkung Ophoven, Flur 3, Flurstück 303 (Grünfläche in Ophoven)

Die Fläche befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 50 „An der Mühle“. Die Parzellen 302, 303 und 383 sind als öffentliche Grünfläche (Parkanlage) ausgewiesen. Hier befindet sich ein Regenrückhaltebecken, in den das anfallende Regenwasser des Baugebietes eingeleitet wird. Das Regenrückhaltebecken ist gänzlich eingezäunt und entlang des Zaunes bereits mit Obstbäumen bepflanzt. Des Weiteren befindet sich in diesem Bereich der Mühlenweiher sowie eine Streuobstwiese. Das gesamte Areal ist vom Dorfverschönerungsverein Ophoven angelegt worden und wird auch von diesem unterhalten.

Aus planungsrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Bepflanzung der in der Anlage schraffiert dargestellten Teilflächen der Parzelle 303 mit Obstbäumen.

Die Anpflanzung von Gemüse in diesem Bereich ist jedoch nicht empfehlenswert.

3. Gemarkung Effeld, Flur 5, Flurstück 203 (Grünfläche Effeld)

Die Fläche liegt unmittelbar an der Dorfstraße (Ortsausgang Richtung Rothenbach) und ist im Bebauungsplan Nr. 78 „Heckenstraße“ als „öffentliche Grünfläche“ (Streuobstwiese) festgesetzt. Die Streuobstwiese wurde bereits angelegt.

Der Anpflanzung weiterer Obstbäume wird wegen der bereits vorhandenen Obstbäume nicht empfohlen, jedoch ist die Anpflanzung von Gemüse entlang eines schmalen Streifens, ggf. in Form von Hochbeeten, grundsätzlich möglich. Die Zuwegung zum Grundstück für ein etwa vier Meter breites Mähfahrzeug ist zu gewährleisten.

4. Gemarkung Wassenberg, Flur 8, Flurstück 569 (Wassenberg-Unterstadt)

Die Fläche liegt im Bebauungsplangebiet 22 „Welfenstraße“ und befindet sich an der Straße Am Bleichdamm. Sie ist als öffentliche Grünfläche ausgewiesen mit der zusätzlichen Festsetzung zur Erhaltung der vorhandenen Bäume.

Insoweit stehen der Anpflanzung von maximal zwei Obstbäumen unter Beibehaltung der Bestandsbäume keine planungs- oder naturschutzrechtlichen Belange entgegen. Die Anpflanzung von Gemüse kommt hier nicht in Betracht.

 

IV.

Die im Antrag der Fraktion Krethi & Plethi gewünschte Anpflanzung von Obst- und Nussgehölzen wird aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht abgelehnt. Die z. B. durch Fallobst hervorgerufene Gefährdung Dritter durch Wespen etc. oder verursachte Rutschgefahren im öffentlichen Raum sind ebenso nicht vertretbar, wie Beschädigungen etwa von PKW durch herabfallendes Obst.

Auch das Anpflanzen von Kräutern im öffentlichen Raum wird im Hinblick auf die Einwirkungen etwa von Hundeurin etc. als unrealistisch – jedenfalls bei beabsichtigter Verwertung der Kräuter – erachtet. Hieran ändert auch der (nicht finanzierbare) Vorschlag nichts, die Beete mittels Trockenmauern einzufrieden.

Das Bepflanzen privater Bereiche, etwa durch Entsiegelung von Vorgärten, ist ausdrücklich zu befürworten, hierzu bedarf es jedoch keines städtischen Konzeptes.


Anlagenverzeichnis:

Antrag der Fraktion Krethi & Plethi vom 21.08.2024 (Anlage 1)

Antrag der SPD-Fraktion vom 13.09.2024 (Anlage 2)

Übersicht Flächen (Anlage 3)