Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr.
50 „An der Mühle“ in der Ortschaft Ophoven wird in einem 3. vereinfachten
Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, den Geltungsbereich um das Grundstück
Gemarkung Ophoven, Flur 4, Flurstück 380, zu verkleinern.
Es
sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB
durchzuführen.
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 50 „An der Mühle“ in der Ortschaft Ophoven ist seit dem Jahre
2001 rechtsverbindlich und wurde bereits zweimal geändert, zuletzt im Jahre
2011.
Mit
E-Mail vom 04.10.2024 beantragt der Eigentümer des Grundstückes Gemarkung
Ophoven, Flur 4, Flurstück 380, Marienstraße, den Bebauungsplan so zu ändern,
dass eine 2-geschossige Bebauung, analog zur Umgebungsbebauung, möglich ist
(Anlage 1).
Nach
Rücksprache mit dem Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg, wäre die
einfachste Lösung, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das Grundstück zu
verkleinern. Die Erteilung einer Baugenehmigung für das beabsichtigte Vorhaben
wird seitens des Kreisbauamtes in Aussicht gestellt.
Die
derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 50 „An der Mühle“ sehen eine
1-geschossige Bebauung für das Grundstück vor. Das Grundstück bzw. das
Vorgängergrundstück wurde seinerzeit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes
aufgenommen, um eine fußläufige Verbindung vom Baugebiet zur Marienstraße und
dem gegenüberliegenden Spielplatz zu ermöglichen. Warum für das Grundstück eine
1-Geschossigkeit festgesetzt wurde, obwohl die vorhandene Umgebungsbebauung
eher 2-geschossig ist, kann nicht mehr nachvollzogen werden. Städtebaulich
spricht nichts gegen die Herausnahme des Grundstückes aus dem Geltungsbereich
des Bebauungsplanes.
Die
Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein
Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 50 „An der Mühle“
sowie ein Flurkartenauszug aus dem das Grundstück ersichtlich ist, sind als
Anlagen 2 und 3 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis: