Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die im Entwurf
vorgelegte Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wassenberg zu
beschließen.
Sachverhalt:
Gemäß § 27 des
Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) können die
Ordnungsbehörden zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung Verordnungen erlassen. Die Zuständigkeit dafür liegt beim Rat.
Die auf dieser
Grundlage erlassene Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Wassenberg vom
27.10.2014 verliert mit Ablauf des 31.12.2024 ihre Gültigkeit, so dass nunmehr
eine neue Verordnung zu erlassen ist, um die darin enthaltenen Regelungen für
das Stadtgebiet Wassenberg, die auch dem Ordnungsamt als Handlungs- und
Rechtsgrundlage dienen, aufrechtzuerhalten.
Der nunmehr
vorgelegte Entwurf (Anlage 1) orientiert sich an den bisherigen Vorschriften,
der Musterverordnung des Städte- und Gemeindebundes sowie teilweise auch
Ordnungsbehördlichen Verordnungen anderer Kommunen. Zudem wurden redaktionelle
Änderungen vorgenommen.
Die Änderungen
sowie weitere Erläuterungen ergeben sich aus der beigefügten Gegenüberstellung
(Anlage 2).
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung (Anlage 1)
Synopse (Anlage 2)